Insolvenzverfahren P&R: Schon 30.000 positive Rückmeldungen auf den Vergleichsvorschlag
In den Insolvenzverfahren für die deutschen P&R Gesellschaften reagieren die Gläubiger sehr positiv auf den Vergleichsvorschlag der Insolvenzverwalter.
Innerhalb der ersten Tage nach dem Versand der ausführlichen Unterlagen sind
bis heute bereits über 30.000 Rücksendungen wieder bei den Insolvenzverwaltern
angekommen, in denen die Gläubiger ihre Zustimmung zur Forderungsfeststellung
erklären. Auch die Hemmungsvereinbarung wird von den meisten Gläubigern
unterzeichnet. Insgesamt wurden in den vier Insolvenzverfahren rund 80.000
Schreiben an rund 54.000 Gläubiger verschickt. Damit hat bereits weit über ein
Drittel der Gläubiger dem Vergleichsvorschlag zugestimmt.
„Diese sehr
schnelle und ausschließlich positive Resonanz hat unsere Erwartungen übertroffen.
Jetzt geht es darum, eine möglichst hohe Annahmequote für den Vorschlag zu
erzielen. Nur wenn der Vergleich auch umgesetzt werden kann, hätten wir eine
wichtige Hürde genommen, um in 2020 eine erste Abschlagsverteilung an die
Gläubiger auf den Weg bringen zu können“, so Insolvenzverwalter
Dr. Michael Jaffé in einer ersten Bilanz.
Die gesetzte
Frist bis zur Rücksendung der unterschriebenen Vergleichsvereinbarungen läuft
noch bis zum 14. Juni. Auch wenn eine spätere Rücksendung möglich ist, werden
die Gläubiger darum gebeten, die Frist nach Möglichkeit einzuhalten.
Die
Vergleichsvereinbarung kann von den Insolvenzverwaltern im Interesse aller Gläubiger
nur umgesetzt werden, wenn sie von einer überragenden Mehrheit der Gläubiger
akzeptiert wird und auch die Gläubigerausschüsse die Annahmequote gebilligt
haben. Denn nur in diesem Fall kann sie ihr Ziel, nämlich eine
Verfahrensabwicklung auf einer rechtssicheren Grundlage, erreichen.
„Wir sind auf
einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Wie wir aus den bisherigen Reaktionen
schließen können, teilen die Gläubiger unsere Auffassung, dass der Abschluss
der Vergleichsvereinbarung in ihrem Interesse und im Interesse der Gläubigergesamtheit
liegt. Wir bedanken uns deshalb für die vielfach ausdrücklich geäußerte
Zustimmung und hoffen, dass sich diese breite Unterstützung in den nächsten
Wochen weiter fortsetzt“, so die Insolvenzverwalter.
Die Annahme der
Vergleichsvereinbarung bietet für alle Gläubiger gleichermaßen Vorteile. Sie
ermöglicht insbesondere die Feststellung einer Forderung in den
Insolvenzverfahren und damit die Teilnahme an Abschlagsverteilungen. Die
individuellen Vergleichsbeträge sind dabei so berechnet, dass alle Gläubiger,
die sich in vergleichbaren Situationen befinden, gleich behandelt werden.
Die Feststellung
der Forderungen muss in den vier P&R-Insolvenzverfahren getrennt erfolgen.
Die Erfassung der unterzeichneten Vergleichsvereinbarungen wird auch bei rascher
Rücksendung einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Insolvenzverwalter gehen
derzeit davon aus, dass im Herbst 2019 feststehen wird, ob der Vergleich
angenommen werden kann. Da eine erste Abschlagsverteilung ohnehin erst
frühestens im Jahr 2020 möglich ist und erst zu diesem Zeitpunkt die
Forderungsanmeldungen festgestellt sein müssen, entstehen den Gläubigern
hierdurch keine Nachteile.
Über die Annahme der Vergleichsvereinbarung und alle weiteren aktuellen Entwicklungen werden die Gläubiger über Pressemitteilungen sowie die dafür eingerichtete Webseite www.frachtcontainer-inso.de informiert. Dort finden sich auch Erläuterungen zu einzelnen Themen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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