28.04.2016 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Hoberg’s Bäckereien GmbH: „Wir haben sehr gute Sanierungsperspektiven“

Insolvenz in Eigenverwaltung der Bäckerei Hohberg

Die Hoberg’s Bäckereien GmbH aus Wickede wird in Eigenverwaltung saniert, die Essener Kanzlei ks rechtsanwälte + notare berät den geschäftsführenden Gesellschafter Heinrich Hoberg bei den Maßnahmen.


Als Sachwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Marco Kuhlmann bestellt.

 

Das Amtsgericht Arnsberg hat dem Antrag auf Anordnung der (vorläufigen) Eigenverwaltung der Hoberg’s Bäckereien GmbH stattgegeben. Das Unternehmen mit Sitz in Wickede/Ruhr betreibt 34 Bäckereifilialen in Nordrhein-Westfalen und beschäftigt 425 Mitarbeiter. „Damit können wir die notwendigen Sanierungsmaßnahmen gemeinsam mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Heinrich Hoberg konkret angehen, um das Unternehmen wieder zurück in die Erfolgsspur zu führen“, sagt Oliver Ruhe-Schweigel, Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht, der Heinrich Hoberg gemeinsam mit der Unternehmensberatung Dr. Möhlenkamp & Cie. GmbH eng bei der Sanierung des Familienunternehmens berät. Für ihn die wichtigste Nachricht überhaupt: „Wir werden den Geschäftsbetrieb wie gewohnt während des Verfahrens mit allen Mitarbeitern und allen Filialen weiterführen und haben sehr gute Sanierungsperspektiven. Wir arbeiten mit Hochdruck an unserem Restrukturierungskonzept.“

 

Die Sanierung war nötig geworden, weil die Hoberg’s Bäckereien GmbH spürbar unter dem Preisdruck durch Discounter und Back-Shops und zu teuren Filialmieten zu leiden hatte. Das hat zu längerfristig sinkenden Umsätzen und schließlich in die Krise geführt. Ziel der Sanierung in Eigenverwaltung (ESUG) ist es, dauerhaft so viele Filialen und Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Ruhe-Schweigel hält dies für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten für ein gutes Instrument, die Sanierung unter dem Schutz des Insolvenzrechts anzugehen, ohne dass die Geschäftsleitung ihren Einfluss verlieren würde.

 

Der Unternehmer Heinrich Hoberg setzt vor allem auch auf den sogenannten Insolvenzplan als Sanierungsinstrument. „Wir wollen damit den Erhalt des Unternehmens erreichen und sind uns sicher, dass die Gläubiger den Insolvenzplan und die darin vorgestellten Schritte zur Entschuldung annehmen werden. Wir sind in guten Gesprächen und auf einem guten Weg“, sagt Rechtsanwalt Oliver Ruhe-Schweigel.

 

Während eines Verfahrens in Eigenverwaltung stehen Geschäftsführung und Berater unter der Aufsicht eines vom Gericht zugewiesenen Sachwalters. Er kontrolliert die Einhaltung der Insolvenzordnung bei den Sanierungsmaßnahmen. Dazu hat das Amtsgericht Arnsberg Marco Kuhlmann bestellt. Der Rechtsanwalt der überörtlich tätigen Sozietät Kreplin & Partner wird regelmäßig vom Amtsgericht Arnsberg bestellt und besitzt viel Erfahrung in Eigenverwaltungs- und Regelinsolvenzverfahren. „Das Unternehmen hat in Folge der Sanierungsmaßnahmen wieder eine Chance im Markt, und damit haben auch die Gläubiger die Möglichkeit, einen wirtschaftlich gesundeten Kunden und Geschäftspartner langfristig zu binden. Das kann für sie zu wesentlichen besseren Quoten führen als in einer Regelinsolvenz.“

 

Heinrich Hoberg sieht ebenfalls die guten Perspektiven der Sanierung. „Ich bin froh, mit professionellen Partnern an der Neuaufstellung mitarbeiten zu können. Wir werden jetzt in der Eigenverwaltung die Weichen für die Zukunft neu stellen.“

 

 

 

 

 

 

 


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