Haftung des Betriebserwerbers innerhalb der Kündigungsfristen
Der Betriebserwerber tritt in die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverträgen ein, wenn der Betrieb zwar faktisch eingestellt wurde, die Kündigungsfristen aber noch nicht abgelaufen sind.
Der zugrundliegende Fall: Metzger B. betrieb einen Partyservice mit elf Mitarbeitern. Am 29. Juli wurde das Insolvenzverfahren über den Partyservice eröffnet. Metzger H. eröffnete in Räumen der insol
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