03.06.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Grünes Licht für Sanierungskonzept der RENA GmbH

RENA - Insolvenz

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 01. Juni 2014 eröffnet


Ein positives Signal für die Zukunft des Maschinenbauers RENA GmbH setzt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen mit der Entscheidung das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung am 1. Juni zu eröffnen.

 

Das Gericht ordnete auch an, dass das Verfahren wie beantragt in Eigenverwaltung durchgeführt wird. Herr Rechtsanwalt Thomas Oberle, von der Kanzlei Wellensiek, war kurz nach dem Insolvenzantrag in die Geschäftsführung berufen worden. Er erfüllt die besonderen Aufgaben, die bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung von den Geschäftsführern zu erfüllen sind, und unterstützt den Firmengründer Jürgen Gutekunst und den kaufmännischen Leiter Jan von Schuckmann in der Geschäftsführung. Das Insolvenzgericht bestätigte außerdem Herrn Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, von der Kanzlei Brinkmann & Partner, als Sachwalter. Der vorläufige Gläubigerausschuss hatte den Antrag auf Eigenverwaltung einstimmig unterstützt.

 

"Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestätigt unsere bisherige, erfolgreiche Restrukturierungsarbeit  der letzten Wochen ", so Jürgen Gutekunst. "Wir sind nun wieder in der Lage die Löhne und Gehälter für unsere Mitarbeiter aus dem Ergebnis unserer Geschäftstätigkeit zu bezahlen und alle Weichen für eine eigenständige Sanierung auf Basis eines mit den Gläubigern abgestimmten Zukunftsplanes,  zu stellen."

 

RENA wird nun die Zukunftsplanung, mit den Hauptgläubigern abstimmen und danach im weiteren Verlauf umsetzen. Der Zukunftsplan enthält eine klare strategische Ausrichtung des Unternehmens und der definierten Geschäftsfelder und hat die Werterhaltung des Unternehmens und damit eine möglichst hohe Befriedung der Gläubiger zum Ziel.

 

RENA hat in 2014 bereits Auftragseingänge von ca. 30 Mio. Euro aus der Solar-, Medizintechnik und Leiterplattenindustrie zu verzeichnen, wovon ca. 10 Mio. Euro erfreulicherweise auf den Zeitraum nach der Insolvenzanmeldung entfallen. Die Auslandsgesellschaften waren bzw. sind nicht von der Insolvenz betroffen.

 

 

 


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