Gläubiger stimmen Insolvenzplan von Ridderskamp und Hahn einstimmig zu
Erfolgreich: Eigenverwaltungsverfahren am 01.03.2021 aufgehoben.
Nach intensiven Verhandlungen mit den Gläubigern konnte bereits Mitte November der Insolvenzplan vorgelegt werden, über den am 15.12.2020 im Rahmen der Gläubigerversammlung abgestimmt wurde. Nun erfolgte die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zum 01.03.2021.
Der Geschäftsführer der Ridderskamp und Hahn GmbH, Metzgermeister Jürgen Hahn, hatte sich am 20.01.2020 entschlossen, das Unternehmen im Rahmen eines Verfahrens in Eigenverwaltung zu sanieren und beim Amtsgericht Essen einen entsprechenden Antrag gestellt.
Ein Team der MÖNIG Wirtschaftskanzlei unter Federführung von Dr. Matthias Merkel unterstützte die Geschäftsführung über die letzten Monate bei dem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung, arbeitete den Plan aus und führte die Verhandlungen mit den wesentlichen Gläubigern. Unterstützt wurden die Bemühungen von dem gerichtlich bestellten Sachwalter Nils Meißner, der sich während des gesamten Verfahrens konstruktiv einbrachte. Erschwerend im Rahmen der Fortführung kam die Krise um die Schlachthöfe dazu, in denen die Produktion teilweise für Wochen stillstand. Ebenso war nicht abzusehen, wie sich einzelne Fälle der Afrikanischen Schweinepest auf die Rohstoffpreise auswirken würden. Über allem schwebte jedoch die Befürchtung, aufgrund von Corona-Ausbrüchen in der Produktion oder in den Filialen den Geschäftsbetrieb herunterfahren zu müssen oder gar kurzfristig ganz einzustellen. Hier entwickelte der Geschäftsführer Herr Hahn jedoch Hygienekonzepte und teilte mehrere kleinere Teams ein, um im schlimmsten Fall einen Notbetrieb für seine Kunden aufrechterhalten zu können.
Hr. Hahn hierzu: „Während des Sanierungsverfahrens mussten wir immer wieder auf Einflüsse von außen reagieren. Dass das Coronavirus so kurz nach dem Beginn der Sanierung so intensiv und andauernd Einfluss auf unseren Betrieb hat und uns vor so viele Herausforderungen stellt, hätte ich vorher nicht gedacht. Während der ganzen Zeit haben meine Mitarbeiter wie ein Mann hinter mir und dem Unternehmen gestanden und uns mit vollem Einsatz unterstützt. Auch alle Lieferanten und Dienstleister und vor allem unsere Kunden haben uns weiterhin die Treue gehalten. Dass die Sanierung erfolgreich sein konnte, ist vor allem ihr Verdienst.“
Herr Dr. Merkel hierzu: „Wenn am Ende eines Eigenverwaltungsverfahrens der Plan einstimmig angenommen wird, ist das ein schöner Erfolg für alle Beteiligten. Es freut uns, dass so ein Traditionsunternehmen in diesen schweren Zeiten den Betrieb fortführen kann und die ca. 100 Mitarbeiter eine Perspektive haben. Ohne den Einsatz aller Mitarbeiter, insbesondere aber des Geschäftsführers Herrn Hahn, wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen.“
Mönig Wirtschaftskanzlei: Rechtsanwälte Dr. Matthias Merkel (Federführung/Sanierungsberatung), Christian Klein (Insolvenzverwaltung) sowie Wirtschaftsjurist Bünyamin Karatas (Sanierungsberatung)
Görg Insolvenzverwaltung: Nils Meißner (Sachwalter)
Über Mönig Wirtschaftskanzlei
Die Mönig Wirtschaftskanzlei verfügt über Standorte in
Bottrop, Dortmund, Bochum und Münster. Die Sozietät ist unter anderem auf
Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen und Unternehmensrecht spezialisiert.
Die Experten der Mönig Wirtschaftskanzlei werden regelmäßig bei
Restrukturierungen von Unternehmen unterschiedlichster Branchen mandatiert und
von den Gerichten zu Insolvenzverwaltern und Sachwaltern bestellt.
Über GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Der vom Gericht zum Sachwalter bestellte Rechtsanwalt Nils Meißner ist Partner der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB und der GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Er wird regelmäßig von vielen Gerichten in Nordrhein-Westfalen zum Insolvenz- und Sachwalter bestellt. Daneben ist er als Organ im Bereich der Eigenverwaltung tätig und berät Unternehmen im Vorfeld von Insolvenzverfahren.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.