Gesetzgeber muss handeln – Fehlentwicklungen korrigieren
BMJV stellt Studie zum Gesetz zur Sanierung von Unternehmen (ESUG) vor Studie liefert konkrete Ergebnisse zur Nachjustierung VID begrüßt die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde das Gesetz einer umfassenden und unabhängigen Evaluation unterzogen. Die Ergebnisse der im Auftrag der Bundesregierung erarbeiteten Untersuchung werden heute der Fachöffentlichkeit im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung im BMJV vorgestellt.
Studie sieht Handlungsbedarf für Gesetzgeber
Das ESUG wurde 2012 geschaffen, um den Sanierungsgedanken für Unternehmen in der Krise zu stärken. Trotz der im Kern weiterhin richtigen Zielsetzung des Gesetzes sehen die Wissenschaftler erheblichen Änderungsbedarf. Der Gesetzgeber sei gefordert den sich aus der Untersuchung ergebenden Änderungsbedarf u.a. bei der Stärkung der Unabhängigkeit der Verwalter, der Qualität der Gerichte, der Einstiegsvoraussetzungen der Eigenverwaltung sowie steuerrechtlicher und vergütungsrechtlicher Fragestellungen einer gesetzlichen Überarbeitung zu unterziehen.
Berufsverband begrüßt Vorschläge der Studie
„Wir begrüßen die kritische Auseinandersetzung. Sie bestärkt uns in der Auffassung, dass gerade die Eigenverwaltung nur dem redlichen Kaufmann offenstehen sollte. Zu oft wurde die Selbstverwaltung der eigenen Insolvenz bei offensichtlich nicht geeigneten Krisenunternehmen eingesetzt. Hier gilt es Gläubiger und insbesondere Arbeitnehmer vor zukünftigen Fehlentwicklungen zu schützen und die Einstiegsvoraussetzungen zu erhöhen.“, so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter, VID.
Unabhängigkeit von Insolvenzverwalter und Sachwalter
Im Hinblick auf die ebenfalls untersuchte Unabhängigkeit des Verwalters macht Niering einen gesetzlichen Konkretisierungsbedarf deutlich: „Die Evaluierung des ESUG zeigt in ganz besonderer Weise, wie wichtig die Unabhängigkeit von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern im Umfeld von Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz ist“. Daher sei es bei den anstehenden gesetzlichen Änderungen zwingend erforderlich diese weiter abzusichern, um so das Vertrauen der Gläubiger in das Sanierungsverfahren zu stärken.
Bedeutende Ergebnisse auch mit Blick auf Brüssel
Auch im europäischen Kontext sind die Ergebnisse der Studie gerade jetzt von besonderer Bedeutung. Sie sollten als unabhängige und wissenschaftliche Untersuchung bei den Verhandlungen um den Inhalt und die Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie „Präventive Restrukturierungsrahmen“ berücksichtigt werden. „Die durch die Studie aufgezeigten Fehlentwicklungen müssen Gegenstand der bevorstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament werden“, fordert Niering. Die Trilog-Verhandlungen werden voraussichtlich am 23.10.2018 beginnen. Ihr Ergebnis wird durch die notwendige Umsetzung der verhandelten Richtlinie auch für das deutsche Recht prägend sein. Dabei fordert die ESUG-Studie zutreffenderweise eine klare Abgrenzung zur Eigenverwaltung und damit eine Beschränkung auf noch nicht insolvente Unternehmen.
VID bringt sich weiterhin in die Diskussion aktiv ein
Bereits bei der Anhörung im Rechtsausschuss vor Inkrafttreten des ESUG war der VID als Sachverständiger beteiligt. Die Ergebnisse der ESUG-Studie werden nun auch Eingang in die bereits weitvorangeschrittene Diskussion der zuständigen VID-Arbeitsgruppe finden. Diese wird nach gründlicher Auswertung der rund 300 Seiten umfassenden Studie konkrete Vorschläge zur Änderung der aktuellen Gesetzeslage unterbreiten.
Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
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