16.10.2018 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Forum 270 begrüßt Ergebnisse der ESUG-Evaluation

ESUG-Studie sieht Handlungsbedarf für Gesetzgeber

Forum 270 begrüßt Ergebnisse der ESUG-Evaluation und sieht sich in seinen Bemühungen zur Stärkung einer qualitativ hochwertigen Eigenverwaltung bestätigt


Das Forum 270 – Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung e.V. begrüßt wesentliche Ergebnisse der ESUG-Evaluation und sieht sich in seinen Bemühungen bestätigt, die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument zu stärken.

Grundsätzliche Eignung der Eigenverwaltung zur Stärkung der Sanierung in Deutschland  

Die Evaluation stellt fest, dass die Eigenverwaltung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) einen Bedeutungszuwachs und damit der Sanierungsgedanke für Unternehmen eine Stärkung erfahren haben. Die Untersuchung zeigt aber auch im Einzelnen Korrektur- und Ergänzungsbedarf, der sich im Wesentlichen auf eine stärkere Begrenzung des Zugangs zur Eigenverwaltung mit dem Ziel der Ausklammerung ungeeigneter Verfahren bezieht. Diese Einschätzung teilt das Forum 270.


Es ist ein Kernanliegen des Forum 270, die Sanierungskultur durch die Eigenverwaltung zu stärken. Dies kann durch eine qualitativ hochwertige Eigenverwaltung erreicht werden. In der Studie wird der Begriff einer „Eigenverwaltungswürdigkeit“ genutzt. Damit wird eine stärkere Ausrichtung auf die Erfolgsaussichten der Eigenverwaltung im Sinne einer konkreten Verfahrens- und Sanierungsplanung einschließlich der Notwendigkeit einer belastbaren Liquiditätsplanung angestrebt. Ferner muss eine Insolvenzexpertise sichergestellt sein und der Nachweis der Stakeholderunterstützung erfolgen, bei der ein repräsentatives Meinungsbild gewährleistet ist.


Diese Elemente zur Qualitätssteigerung sind wesentliche Elemente des Standards des Forum 270. Das Forum 270 fordert, dass der insolvenzerfahrene Chief Restructuring Officer (CRO) regelmäßig Organ beim Schuldnerunternehmen sein muss. Nur in Ausnahmefällen ist die Bestellung eines Generalbevollmächtigten ausreichend.  


Stärkere Begrenzung der Eigenverwaltung und leichtere Aufhebung des Verfahrens  

Die Studie fordert eine stärkere Begrenzung des Zugangs zur Eigenverwaltung, um ungeeignete Verfahren auszuklammern. Hierzu könnten sowohl positive Anordnungs- als auch negative Versagensgründe normiert werden. Ferner könnten, so die Studie, unabdingbare Mindestvoraussetzungen für eine gute Eigenverwaltung festgelegt werden. Dies zielt unter anderem auf eine gewisse Mindestgröße der Unternehmen ab.  


Die Studie stellt ferner fest, dass eine ungeeignete Eigenverwaltung im Verfahren einfacher aufhebbar sein sollte. Dies umfasst auch die Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung im Insolvenzeröffnungsverfahren nach § 270a InsO, die heute fehlt. Hierzu gibt es verschiedene Vorschläge, wie zum Beispiel ein Vetorecht beziehungsweise ein das Insolvenzgericht bindendes Beschlussrecht des Gläubigerausschusses.


Diese Vorschläge begrüßt das Forum 270. Eine qualitativ hochwertige und im Ergebnis erfolgreiche Eigenverwaltung erfordert ein Zusammenspiel von verschiedenen Experten. Dabei soll ein Eigenverwaltungsverfahren nicht teurer sein, als ein Fremdverwaltungsverfahren. Das ist aufgrund der Vergütungsstruktur in der Insolvenz regelmäßig nur bei komplexeren und größeren Sanierungsverfahren gegeben.  


Kritisch sieht das Forum 270 die Einschätzung, dass im „Graubereich“, also bei Unklarheit über die Sachlage, die Eigenverwaltung von vornherein zu versagen ist. Da dies eine Rückkehr zu den Zeiten der unkalkulierbaren verfahrensrechtlichen Folgen eines Eigenverwaltungsantrags bedeuten würde, würde eine solche Regelung dem Sanierungsinstrument Eigenverwaltung nicht gerecht, zumal wenn eine Korrektur durch den – wie vorstehend empfohlen – gestärkten Gläubigereinfluss einfach und schnell zu handhaben ist.  


Bestellung des Sachwalters  

Der Bericht macht verschiedene Vorschläge, wie die Bestellung des Sachwalters verändert werden kann. Zwar sieht die Studie aktuell keine Gefahr für die Unabhängigkeit des Sachwalters. Allerdings bestehen systemische Verknüpfungen und Anreizbeziehungen, die sich aus dem Beratereinfluss bei der Sachwalterauswahl ergeben. Diese erstrecken sich auch auf die Bildung des Gläubigerausschusses. Hier könnte sich Raum ergeben, dass auch ungeeignete Verfahren „angelockt“ werden.  


Das Forum 270 sieht eine Einschränkung der auf die Person des Sachwalters bezogenen Auswahlmöglichkeit des Schuldners oder des Gläubigerausschusses als nicht erforderlich an. Sofern eine angemessene und am Sanierungsziel orientierte Eintrittsbeschränkung für die Eigenverwaltung erfolgt, die zusätzlich mit einer leichteren Aufhebung des Verfahrens flankiert wird, gibt es keine Notwendigkeit, den Einfluss des Schuldners und des Gläubigerausschusses bei der Sachwalterauswahl zu beschränken. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der immer noch nicht erfolgten weiteren Spezialisierung und Professionalisierung der Gerichte.  


Abschließend ist festzuhalten, dass die Vorschläge der Evaluation vom Forum 270 begrüßt werden. Eine sinnvolle und an der Stärkung der Sanierungskultur durch die Eigenverwaltung orientierte Verbesserung der aktuellen Gesetzeslage entspricht dem Kernanliegen des Forum 270. Mit dem ESUG ist es dem Gesetzgeber immerhin gelungen, ein modernes und weltweit be- und geachtetes und in der Praxis mittlerweile bewährtes Insolvenzregime zu installieren. 



 

Über das Forum 270 – Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung e. V.

Am 1. März 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Das Ziel des Gesetzgebers war es, Unternehmen den Zugang zur Eigenverwaltung zu erleichtern, dadurch früh- und rechtzeitige Insolvenzanträge zu fördern und schließlich Sanierungschancen zu erhöhen. Die ersten Jahre mit dem ESUG haben gezeigt, dass Eigenverwaltungen von komplexer Natur sind und aus diesem Grund ein umfassendes sanierungs- und insolvenzrechtliches Know-how, Qualität und nicht zuletzt einen verantwortungsvollen Umgang aller Beteiligten miteinander erfordern. Das Forum 270 – Qualität und Verantwortung in der Eigenverwaltung e. V. hat sich gegründet, um zum nachhaltigen Erfolg der Eigenverwaltung beizutragen, indem es Grundsätze formuliert, die Diskussion mit allen Beteiligten anregt und der Eigenverwaltung damit eine Stimme gibt.

Die Mitglieder des Forum 270: Dr. Dirk Andres (AndresPartner), Dr. Georg Bernsau (BBL), Dr. Thorsten Bieg (GÖRG), Andreas Elsässer (Elsässer Restrukturierung), Silvio Höfer (Anchor), Dr. Gerrit Hölzle (GÖRG), Dr. Alexander Höpfner (BBL), Marc-Philippe Hornung (SZA), Burkhard Jung (Restrukturierungspartner), Thomas Oberle (SZA), Alexander Reus (Anchor), Dr. Stefan Weniger (Restrukturierungspartner), Marcus Winkler (BBL)


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