12.01.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Geschädigter im Betrugsfall „BWF-Stiftung“ erhält volle Investitionssumme zurück

die insolvente Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung ist eine unselbständige Stiftung

Anlageberater muss zahlen


Kanzlei Nieding+Barth erstreitet ein Urteil, das einen Anlageberater zur Zahlung von 206.500 Euro verpflichtet, weil er seiner Pflicht zur Plausibilitätsprüfung der Kapitalanlage nicht nachgekommen ist. 


Mehr als 6000 Anleger sind Opfer der „Goldmasche“ der mittlerweile insolventen BWF Stiftung geworden. Zurzeit stehen die Verantwortlichen der Stiftung wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetrugs vor Gericht. Sie sollen mit gefälschten Goldbarren Anleger in die Falle gelockt haben. Für insgesamt rund 54 Millionen Euro erwarben Privatinvestoren Gold, das zum großen Teil möglicherweise nicht wirklich vorhanden war. Jetzt bekommt ein Mandant der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft die vollständige Investitionssumme in Höhe von 206.500 Euro erstattet. Das entschied das Landgericht Frankenthal (Az:  3 O 317/16). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Allerdings muss nicht die insolvente Stiftung zahlen, sondern ein Anlageberater: „Mit dem Weg über die Berater gibt es wieder eine echte Chance auf Schadenersatz für geschädigte Anleger“, sagt Marvin Müller-Blom, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei Nieding+Barth und zuständiger Anwalt in dem Fall. Bei der Stiftung selber sei kaum etwas zu holen. „Wir sind froh, dass das Gericht sich unserer Auffassung angeschlossen und festgestellt hat, dass der Anlageberater seine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität der Kapitalanlage im Rahmen des Anlageberatungsvertrages verletzt hat“, erläutert Müller-Blom.


Die Entscheidung zeige, wie aussichtsreich es für geschädigte Anleger in derartigen Insolvenzfällen sei, Schadenersatzansprüche gegen Dritte mit „tiefen Taschen“ zu prüfen und diese geltend zu machen, da dies oftmals die einzige Möglichkeit der Schadenskompensation darstelle, ist Müller-Blom überzeugt.




Über Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Die Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählt aus der Sicht des führenden Branchenmediums JUVE zur Spitzengruppe der Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerrechts (JUVE Handbuch 2014/15). Die Kanzlei hat bereits über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Anleger- und Investorenschutz herbeigeführt. Die insgesamt vertretene Schadenssumme privater und institutioneller Anleger summiert sich mittlerweile auf rund 12 Milliarden Euro. Klaus Nieding, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ist regelmäßig als Sachverständiger des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit Kapitalmarktgesetzen tätig. Laut HANDELSBLATT ist Rechtsanwalt Nieding „einer der renommiertesten deutschen Anlegerschutzanwälte" (HANDELSBLATT, 09.02.2011), für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er „der bekannteste Anlegeranwalt der Republik“ (F.A.S. vom 27.04.2014). Seit 1994 vertritt die Kanzlei Deutschlands größte Aktionärsvereinigung, die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.). In bis zu 150 Hauptversammlungen pro Jahr nehmen die Anwälte von Nieding + Barth im Rahmen dieser Aufgabe die Rechte von privaten und institutionellen Aktionären wahr. In prominenten Insolvenzfällen so bei Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard & Metallbank AG, der Gold-Zack AG, der Augusta Technologies AG und der Future Business KGaA (Infinus) vertritt Rechtsanwalt Nieding die Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro als Gemeinsamer Vertreter. Rechtsanwalt Nieding vertritt zudem die Interessen der Anleger in zahlreichen Gläubigerausschüssen z.B. bei der PROKON Regenerative Energien GmbH, der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der Getgoods.de AG, der Green Planet AG, der Gontard & Metallbank AG sowie der Gold-Zack AG. Weitere Themenschwerpunkte der Kanzlei liegen in den Rechtsbereichen des Versicherungsrechts sowie M&A.


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