frischBack setzt begonnene Neuausrichtung durch Eigenverwaltungsverfahren fort
Alle Filialen sind unverändert geöffnet - Backproduktion läuft weiter
Zunehmende Kampfpreise durch die Billigkonkurrenz wie
Discounter oder SB-Backshops machen es dem traditionellen Bäckerhandwerk immer
schwerer. Handwerksbäcker können sich nur durch eine Neuausrichtung des
Filialkonzeptes behaupten. Dazu ist es erforderlich, mehr gesunde Lebensmittel,
verstärkt regionale Produkte und Angebote aus dem Gastronomiebereich wie
Kaffee, Snacks und Mittagstisch anzubieten. „Wir haben in den vergangenen
Jahren in Millionenhöhe in unsere Filialen und Produktion investiert. Doch der
hohe Kapitaldienst für die Investitionskredite und die gestiegenen
Personalaufwendungen, wie die Erhöhung des Mindestlohnes in diesem Jahr, haben
zu einem Liquiditätsengpass geführt“, erklärt Alfred J. Heyl, Geschäftsführer
der frischBack GmbH, die derzeitige wirtschaftliche Lage. Mit einem
Eigenverwaltungsverfahren will er nun das Filialgeschäft sowie die beiden
Produktionsstandorte in Arnstadt und Schmalkalden nachhaltig sanieren.
Geschäftsführer
Heyl hat deshalb für die drei Unternehmen frischBack GmbH, die Arnstädter
Landbrotbäckerei GmbH und die Backspezialitäten GmbH beim Amtsgericht Erfurt
Anträge auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Amtsgericht hat den
Anträgen des Unternehmens entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung
angeordnet. „Ziel des Verfahrens ist es, unsere Unternehmen fortzuführen und
die Arbeitsplätze zu sichern. Alle Filialen und Großkunden werden weiter
beliefert. Unsere Kunden werden das Eigenverwaltungsverfahren nicht bemerken,
da unsere Lieferfähigkeit in der gewohnten Qualität und Pünktlichkeit
sichergestellt ist“, erklärt Heyl. frischBack betreibt rund 130 Filialen in
Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Osthessen und Nordbayern und zählt damit zu
den 30 führenden Backwaren-Filialisten in Deutschland.
Die
über 800 Mitarbeiter, die in den Filialen und den Produktionsstandorten
beschäftigt sind, werden in Betriebsversammlungen über das Verfahren
informiert. Die Löhne und Gehälter sind gesichert und werden pünktlich
angewiesen. Es werden keine Arbeitsplätze abgebaut.
Bereits
in den vergangenen zwei Jahren hatte die frischBack massiv in die
Produktivitätssteigerung ihrer Bäckerei und in die Modernisierung der Filialen
investiert und damit auf die Veränderung des Marktes reagiert. Dazu gehörte die
Verlagerung von Teilen der Produktion von Schmalkalden nach Arnstadt, um nur
dort einen Vollsortimentsstandort zu betreiben. „Die Produktion und Logistik
werden wir nach den heutigen Anforderungen so ausrichten, dass die Filialen
effizienter beliefert werden und der Verkauf eine höhere Flexibilität bei den
Produkten aufweist“, so Heyl.
Dazu
wird er zusammen mit dem Beratungsunternehmen Buchalik Brömmekamp das
bestehende Sanierungskonzept weiter entwickeln, dem das Gericht und die
Gläubiger zustimmen müssen. Außerdem ergänzt der Sanierungsexperte Andreas
Schmieg, Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung, die Geschäftsleitungen der
drei Unternehmen während des Eigenverwaltungsverfahrens. Buchalik Brömmekamp
hat bereits über 100 weitere Unternehmen erfolgreich durch ein
Eigenverwaltungsverfahren begleitet. Diese agieren durch das Verfahren gestärkt
wieder am Markt. „Mit den Möglichkeiten des Verfahrens werden wir die
Liquiditätssituation deutlich verbessern und so den wesentlichen
Sanierungsansatz umsetzen. Dazu werden wir vor allem unrentable Standorte auf
den Prüfstand stellen und sie fit für die Zukunft machen. Die wichtigsten
Lieferanten haben uns schon zugesagt, den eingeschlagenen Weg zu unterstützen“,
sagt Andreas Schmieg. „Außerhalb eines Eigenverwaltungsverfahrens wären die
dafür notwendigen Aufbau- und Restrukturierungsmaßnahmen nicht zu finanzieren“,
ergänzt Dr. Hubertus Bartelheimer, der projektbegleitende Partner des
Beratungsunternehmens.
Erst seit 2012 könnten Unternehmen die erweiterten Möglichkeiten einer Eigenverwaltung zur Sanierung nutzen. Im Eigenverwaltungsverfahren bleibt die unternehmerische Verantwortung bei der bisherigen Geschäftsführung. Sie führen den Sanierungsprozess selbstständig und ohne Insolvenzverwalter aber mit einem zur Seite gestellten Sachwalter durch. Das Amtsgericht Erfurt hat als vorläufigen Sachwalter Rechtsanwalt Rolf Rombach, Partner der gleichnamigen Kanzlei, bestellt. Der vorläufige Sachwalter übernimmt eine Aufsichtsfunktion und hat darüber hinaus die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen.
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