Erweiterte Regeln für Inkassoschreiben treten zum 1. November in Kraft
Rund 20 Millionen außergerichtliche Mahnschreiben verschicken Inkassounternehmen jedes Jahr.
Über 5 Milliarden Euro an ausstehenden Zahlungen führen sie so ihren gut 500.000 Auftraggebern zurück, darunter Handelsunternehmen, das Handwerk, Finanzdienstleister und die öffentliche Hand.
„Vielen Verbrauchern ist gar nicht klar, dass jeder
automatisch die höheren Preise mitbezahlt, die ein Unternehmen zur Deckung von
Forderungsausfällen einkalkulieren muss. Die Inkassowirtschaft hilft, diesen
Betrag möglichst gering zu halten. Das verhindert zudem viele Insolvenzen und
sichert zahlreiche Arbeitsplätze“, erklärt Kay Uwe Berg, Hauptgeschäftsführer
des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), aus Anlass der
Einführung erweiterter Informationspflichten für die Branche.
Ab dem 1. November sind Inkassounternehmen ebenso wie
Rechtsanwälte beim Forderungseinzug nun auch formal dazu verpflichtet,
detaillierte Informationen über ihren Auftraggeber sowie über die
Hauptforderung, Zinsen und Inkassokosten klar und verständlich an Verbraucher
zu übermitteln. Auf Nachfrage müssen sie ergänzend weitere Angaben wie etwa die
ladungsfähige Anschrift ihres Auftraggebers mitteilen.
Nach den Regelungen zur Höhe der erstattungsfähigen
Inkassovergütung und zur in einigen Details veränderten Aufsicht, die beide
bereits seit Oktober 2013 gelten, komplettieren die Informationspflichten die
vom Gesetzgeber angeschobenen Neuregelungen im Bereich Inkasso.
Berg kommentiert: „Die erweiterten Darlegungs- und
Informationspflichten schaffen jetzt sehr große Transparenz beim
Forderungsmanagement. Auch wenn der personelle und technische Aufwand und das
zusätzlich vorzuhaltende Datenvolumen enorm sind und in manchen Branchen erst
die Rechtspraxis zeigen wird, auf welche genauen Daten beispielsweise im
Hinblick auf den Vertragsschluss abzustellen ist: Die neue Rechtslage ist gut
für Verbraucher und Wirtschaft.“
Der BDIU-Hauptgeschäftsführer erneuerte in diesem
Zusammenhang im Namen der Inkassowirtschaft das auch von Bundesjustiz- und
Verbraucherschutzminister Heiko Maas unterstützte Angebot an
Verbraucherschützer und Schuldnerberater, Praxisfragen im Zusammenhang mit der
Rechtsanwendung des Gesetzes im Dialog zu klären.
Der BDIU mit Sitz in Berlin vertritt 560 Inkassounternehmen in Deutschland.
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