23.10.2018 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Erste Zahlung an Gläubiger der insolventen Green Plant AG

Erste Zahlung an Gläubiger der insolventen Green Plant AG

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Planet AG steht die erste Abschlagsverteilung bevor.


„Wir werden im Dezember 1,2 Mio. Euro an die 798 Gläubiger auszahlen können. Dem hat der Gläubigerausschuss nun zugestimmt. Weitere Zahlungen könnten erfolgen, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind“, konnte Insolvenzverwalter Miguel Grosser von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter heute mitteilen. Die Zahlung entspricht einer Quote von rund 6,5 Prozent auf die festgestellten Forderungen in Höhe von 17,2 Mio. Euro.


Möglich machte die Zahlung die erfolgreiche Verwertung der Plantagen der Green Planet Costa Rica S.A. in Costa Rica, einer Tochtergesellschaft der Green Planet AG. Diese verfügte über Teakholz-Plantagen mit über 1.200 Hektar Fläche, wobei deren Zustand höchst unterschiedlich war und aus einigen Pflanzungen frühestens in einigen Jahren Erträge zu erwarten waren. Der von der Gläubigerversammlung bestellte Gläubigerausschuss stimmte der von Grosser vorgeschlagenen Verwertung der Plantagen und der daraus resultierenden ersten Abschlagsverteilung einstimmig zu. Der Gläubigerausschuss vertritt die Gesamtheit der Gläubiger und setzt sich aus auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwälten und Vertretern von Anlegerschutzvereinigungen wie der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zusammen.


In einem internationalen Bieterprozess wurden zunächst Gespräche mit rund 100 potenziellen Erwerbsinteressenten geführt. Davon haben letztlich drei Interessenten Kaufpreisangebote abgegeben. Die Angebote wurden vom Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sowie den Gläubigerausschussmitgliedern eingehend geprüft. Dann wurden mit dem meistbietenden Erwerbsinteressenten konkrete Vertragsverhandlungen geführt, wobei diese äußerst zeitintensiv und anspruchsvoll waren, weil sie mit den Beteiligten vor Ort, costa-ricanischen Rechtsanwälten des Erwerbsinteressenten sowie den englischsprachigen Erwerbsinteressenten selbst geführt werden mussten.


Letztlich gelang es einen Kaufvertrag erfolgreich abzuschließen, der die Übertragung der Teakholzplantagen der Green Planet Costa Rica S.A. auf den Erwerber beinhaltet.


„Wir haben einen Teil des Kaufpreises mittlerweile rechtssicher nach Deutschland transferieren können. Dies hat uns nun die erste Abschlagsverteilung ermöglicht. Unser Ziel ist es, nach Abschluss der Verwertungen in Costa Rica weitere Zahlungen an die Gläubiger der Green Planet AG vornehmen zu können“, betonte der Insolvenzverwalter.


Die Green Planet AG mit Sitz in Frankfurt am Main hatte am 23. Juli 2014 Insolvenzantrag gestellt, nachdem aufgrund mehrerer Strafanzeigen verschiedener Kunden ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vorstand eröffnet und dieser in Untersuchungshaft genommen worden war. In der Folgezeit kam der Geschäftsbetrieb der Green Planet AG vollständig zum Erliegen. Am 09.09.2014 wurde dann das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green Planet AG eröffnet und Rechtsanwalt Miguel Grosser zum Insolvenzverwalter bestellt.


Die Green Planet AG hatte Anlegern in einer „Renditebeispiels-Rechnung" eine jährliche Rendite von 13 Prozent aus einer Investition in Teakholzbäumen in Aussicht gestellt. Die Gesellschaft selbst unterhielt jedoch weder eigene Plantagen, noch konnten Anleger tatsächlich Eigentum an Bäumen erwerben. Seit 2009 waren der Green Planet AG mehr als 15 Mio. Euro von Kunden für die beworbene Investition zugeflossen, ein Großteil der vereinnahmten Gelder wurde jedoch durch den laufenden Geschäftsbetrieb der Green Planet AG oder Handlungen des früheren Vorstands verbraucht und ist nie in Teakholzplantagen in Costa Rica investiert worden. In Strafprozessen vor dem Landgericht in Frankfurt am Main wurden gegen die Verantwortlichen mehrjährige Haftstrafen verhängt.

 



Weitere Informationen:

Miguel Grosser ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Insolvenzrecht, seit 1999 in der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter und seit 2002 als Insolvenzverwalter tätig. Zu seinen bekanntesten Insolvenzverfahren zählt die erfolgreiche übertragende Sanierung der verschiedenen Standorte der DyStar Textilfarben GmbH. Darüber hinaus wird er von den Amtsgerichten Frankfurt am Main, München und Köln in zahlreichen weiteren Insolvenzverfahren als Verwalter berufen. Rechtsanwalt Miguel Grosser leitet zudem die Niederlassung von JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter in Frankfurt am Main



Die Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter ist seit mehr als zwei Jahrzehnten eine der führenden Kanzleien in den Bereichen Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht und Prozessrecht, insbesondere in komplexen und grenzüberschreitenden Verfahren. Die Anwälte der Kanzlei verstehen Unternehmenskrise und Insolvenz nicht als Ausdruck unternehmerischen Scheiterns, sondern setzen sich mit großem Nachdruck und Erfolg dafür ein, dass das Unternehmen in der Insolvenz saniert wird, Arbeitsplätze erhalten und zugleich die Gläubiger bestmöglich befriedigt werden, und zwar sowohl innerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens als auch im Rahmen von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren. Die Anwälte der Kanzlei werden regelmäßig in schwierigen Verfahren als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt; ihre Erfahrungen und ihre Unabhängigkeit sind ein Garant für ein faires und erfolgreiches Verfahren.


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