Ebner Stolz begleitet erfolgreich das Schutzschirmverfahren der THIELMANN UCON
THIELMANN UCON ist eines der ersten Schutzschirmverfahren auf Basis des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG)
Die Gläubiger des Containerherstellers THIELMANN UCON GmbH haben dem Insolvenzplan zugestimmt und damit die Weichen für die Zukunft des Unternehmens gestellt. Ebner Stolz begleitete das Schutzschirmverfahren bei finanzwirtschaftlichen und insolvenzspezifischen Fragestellungen.
Das traditionsreiche Unternehmen THIELMANN UCON mit Sitz in Hausach (Baden-Württemberg) stellt Edelstahlbehälter für diverse Branchen her und verfügt über rund 275 Jahre Branchenerfahrung. Die Gesellschaft ist Teil der Heritage B-Gruppe.
Ende Januar 2021 hatte die Gesellschaft aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch einen Corona-bedingten Nachfragerückgang beim Amtsgericht Offenburg ein Schutzschirmverfahren nach § 270d Insolvenzordnung (InsO) beantragt. Ziel der Sanierung war es auch, die Arbeitsplätze für die Stammbelegschaft am Standort nachhaltig abzusichern. Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wurde zum 1. Mai 2021 eröffnet.
Ebner Stolz unterstützte das Unternehmen seit 2020 bei den Vorbereitungen des Schutzschirmverfahrens und erstellte die für den Antrag benötigte Bescheinigung nach § 270d InsO, erweitert um die Anforderungen nach § 270a InsO. Weiterhin begleitete Ebner Stolz das Schutzschirmverfahren bei finanzwirtschaftlichen und insolvenzspezifischen Fragestellungen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) Anfang 2021 wurden höhere Zugangsvoraussetzungen für die Eigenverwaltung normiert. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der THIELMANN UCON ist eines der ersten Schutzschirmverfahren, welches nach neuem Recht umgesetzt wurde.
Team Ebner Stolz: Bernhard Steffan (Projektverantwortlicher Partner), Janina Poppe (Director, Projektleitung), Jonathan Roller (Senior Consultant, alle Unternehmenssanierung)
Insolvenzrechtlich beraten wurde THIELMANN UCON durch Gunnar Müller-Henneberg (Partner) von der Kanzlei Luther, bestellter Sachwalter des Amtsgerichts Offenburg war Marc-Philippe Hornung (Partner) von der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz (SZA).
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