04.02.2019 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg: Abgabefrist läuft aus

Insolvenz der DRK-Krankenhäuser Thüringen Brandenburg

Wie es jetzt im Sanierungsverfahren der DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH weitergeht


Der Sanierungsprozess um die DRK gem. Krankenhausgesellschaft Thüringen Brandenburg mbH hat einen weiteren Schritt nach vorne gemacht. Bis heute sollten Interessenten Angebote für die Kliniken abgegeben. Dazu der vorläufige Sachwalter Dr. Rainer Eckert: „Es ist erfreulich, dass es grundsätzliches Interesse an den Häusern gibt. In den nächsten Tagen werden wir aufarbeiten, wie diese Angebote zu bewerten sind und mit welchem Bieterkreis es in die nächste Phase geht.“ Sachwalter und Eigenverwaltung werden dazu mit mehreren Bietern weiterverhandeln. Während dieser Phase erhalten die näher in Betracht kommenden Kandidaten auch die Möglichkeit, das Unternehmen noch besser kennen zu lernen. „Am Ende wählen wir im Sinne des Unternehmens und im Sinne der Gläubiger den bestmöglichen Bewerber aus,“ erläutert der Generalbevollmächtigte Rechtsanwalt Dirk Schoene (Dentons).

Bereits am 28. Januar hatte das Beratungsunternehmen WMC dem vorläufigen Gläubigerausschuss das von WMC erarbeitete Sanierungskonzept vorgestellt. Dieser hat es auch umgehend genehmigt und gemeinsam mit der Geschäftsleitung und der vorläufigen Sachwaltung WMC beauftragt, mit der Umsetzung des Sanierungskonzepts zu beginnen. Christian Eckert von WMC wurde zu diesem Zweck zum weiteren Generalbevollmächtigten der Kliniken ernannt. „Insbesondere die hochdefizitäre Situation von Bad Frankenhausen machte das Verfahren notwendig. Die Probleme sind weiterhin vorhanden und ein Jahresverlust von 5,5 Mio. EUR allein am dortigen Standort in der derzeitigen Konstruktion nicht zu lösen,“ so WMC-Partner Christian Eckert. Für Bad Frankenhausen werden derzeit unterschiedliche Varianten geprüft, die zum Ziel haben, den Standort zu einem wohnortnahen Erstversorger mit umfassendem ambulanten Leistungsspektrum umzuorganisieren. „Hierzu ergänzend könnte, abhängig von den politischen Rahmenbedingungen und der Unterstützung der Kostenträger, die Aufrechterhaltung der Notfallversorgung sowie ein begrenztes Bettenangebot erhalten werden,“ so Christian Eckert. In welcher konkreten Ausgestaltung sich dieses Konzept umsetzen lässt, müssen nun weitere Gespräche zeigen.


„Personalanpassungsmaßnahmen in Bad Frankenhausen sind unumgänglich und werden nun mit dem Wirtschaftsausschuss und dem Betriebsrat verhandelt. Zu konkreten Zahlen können wir daher derzeit noch nichts Genaueres sagen. An den anderen drei Standorten wird es nur vereinzelte, wenige betriebsbedingte Kündigungen geben,“ so der Generalbevollmächtige Rechtsanwalt Stefan Ettelt (Kulitzscher&Ettelt). „Wir bedauern dies sehr, sehen allerdings leider keinerlei Alternative dazu.“


Die Klinikgruppe hatte am 12. Dezember 2018 Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Mühlhausen hatte daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung unter der bisherigen Geschäftsführung mit Unterstützung der Generalbevollmächtigten Rechtsanwälte Stefan Ettelt und Dirk Schoene angeordnet. Dabei wurde RA Dr. Rainer Eckert zum vorläufigen Sachwalter bestimmt. Grund für die aktuellen Entwicklungen ist die wirtschaftliche Situation. Der Schritt war für die Gesellschaft unumgänglich, um künftig weiter am Markt bestehen zu können.


Das Insolvenzverfahren wird, wie geplant, um den ersten März herum eröffnet werden.


Bild: © LotusHead / FreeDigitalPhotos.net

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