17.10.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Die Aurich Textilien Gruppe nutzt Eigenverwaltung zur Neuaufstellung

Ziel der Aurich Gruppe ist die Sanierung durch Insolvenz in Eigenverwaltung

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Herausforderungen beabsichtigt die Aurich Textilien Gruppe sich umfassend zu restrukturieren.


Dafür hat die Geschäftsführung am vergangenen Freitag beim zuständigen Amtsgericht in Köln für fünf Gesellschaften Anträge auf Eröffnung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt. Das Gericht hat diesen entsprochen und damit den Weg für die Unternehmensgruppe frei gemacht, sich in diesem Rahmen zukunftsfähig aufzustellen.


Aurich nutzt dabei die geltenden gesetzlichen Möglichkeiten, die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen gezielt in eigener Verantwortung zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Durch die nun vorliegende gerichtliche Anordnung verbleibt die Leitung des Unternehmens auch weiterhin in den Händen der Geschäftsführung. Sie bleibt umfassend weisungs- und handlungsbefugt.


„Die Krisen der nahen Vergangenheit sind leider nicht spurlos an uns vorbeigegangen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, des Ukraine-Krieges und der nicht zuletzt damit verbundenen massiven Steigerung der Energiekosten machen es erforderlich, dass wir entschlossen handeln“, sagt Geschäftsführerin Jacqueline Krause, die zusammen mit ihrem Cousin Christopher Aurich die Geschicke des Unternehmens in 3. Generation führt. Beide waren im Juli 2020 in die Leitung des Unternehmens eingetreten und haben damit den Generationenwechsel eingeleitet, der im Rahmen der Neuaufstellung abgeschlossen werden soll.


In der Eigenverwaltung wird der Geschäftsbetrieb der Unternehmensgruppe vollumfänglich fortgeführt. „Unseren Geschäftspartnern stehen wir selbstverständlich weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung. Produktion, Termin- und Liefertreue sind auch weiterhin gewährleistet – so wie man es von uns gewohnt ist“, ergänzt Geschäftsführer Christopher Aurich.


Um der Komplexität und der rechtlichen Herausforderungen des Eigenverwaltungsverfahrens gerecht zu werden, wird das Unternehmen von Rechtsanwalt Bartosz Zdanowicz aus der Kanzlei Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Düsseldorf unterstützt. Zusammen mit seinem Team hat der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Restrukturierungsexperte in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Unternehmen erfolgreich bei ihren Sanierungen unterstützt.


Bei ihrem Vorhaben wird die Unternehmensgruppe auch durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, dem sanierungserfahrenen Kölner Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt von Runkel Rechtsanwälte, begleitet. Seine Aufgabe ist es, die Aurich Textilien Gruppe im gesamten Verfahren zu überwachen und die Interessen aller Gläubiger zu wahren.


Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 112 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesichert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in Radevormwald von der Geschäftsführung und dem Restrukturierungs­verantwortlichen über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert.



Weitere Informationen
Die Aurich Textilien Gruppe stellt seit 1967 technische Textilien für verschiedene Einsatzzwecke her und ist heute einer der größten europäischen Produzenten von Fahnenstoffen sowie technischen Gewirken und Geweben. In vier Betriebsstätten in Radevormwald unterhält die Gruppe einen modernen Maschinenpark auf technologisch höchstem Stand. 2021 wurde ein Umsatz von rund 20 Mio. Euro erwirtschaftet.


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