Bundestag beschließt Lockerungen im Insolvenzrecht
Wegen der Energie- und Wirtschaftskrise erhalten Unternehmen in Deutschland bei einer drohenden Insolvenz mehr Zeit.
Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend, die Maximalfrist zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung von sechs auf acht Wochen hochzusetzen. Gleichzeitig lockerten die Abgeordneten die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags, indem sie den sogenannten Prognosezeitraum verkürzten. Eigentlich muss ein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn die Fortführung des Unternehmens in den kommenden zwölf Monaten als nicht wahrscheinlich angesehen wird. Diese Frist wird vorübergehend auf vier Monate verkürzt.
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