Ab September gilt wieder verschärftes Insolvenzrecht für Unternehmen
Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung verlängert sich wieder auf 12 Monate
Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber hatte im Frühjahr infolge des Ukraine-Kriegs und der daraus resultierenden Planungsunsicherheit insbesondere für Energiekosten den bei der Überschuldungsprüfung anzuwendenden Prognosezeitraum, in dem Unternehmen ihre ausreichende Durchfinanzierung für die Zukunft dokumentieren müssen, befristet von zwölf auf vier Monate reduziert.
Zwar gilt die verkürzte Frist nach dem Wortlaut des Gesetzes, das die Insolvenzordnung vorübergehend angepasst hat (SanInsKG), bis zum 31. Dezember 2023. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Regelung schon vor dem Ablauf der Geltungsdauer ihre praktische Wirksamkeit einbüßt.
Wenn für ein Unternehmen weniger als vier Monate vor dem 31. Dezember 2023, also ab dem 1. September 2023 bereits feststeht, dass es ab dem 1. Januar 2024 nicht für die dann wieder geltenden zwölf Monate durchfinanziert ist, ist dieser Befund bereits ab dem 1. September 2023 bei der Prüfung der Insolvenzantragspflicht zu berücksichtigen. Hierauf wurde bereits in der Gesetzesbegründung hingewiesen (BT Drucks. 20/2730 i.V.m. BT Drucks. 20/4087).
Für Vorstände und Geschäftsführer bedeutet dies, dass sie spätestens im August 2023 eine rollierende integrierte Unternehmensplanung mit einem Planungshorizont von jeweils zwölf Monaten als Teil der gesetzlich geforderten Überwachungssysteme des Unternehmens einrichten müssen.
Über den Gravenbrucher Kreis
Im Gravenbrucher Kreis sind seit 1986 Vertreter führender Insolvenzkanzleien Deutschlands zusammengeschlossen, die sich durch umfassende Erfahrung und Kompetenz im Bereich überregionaler Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren auszeichnen. Die Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung höchster Qualitäts- und Leistungsstandards, die sie durch das exklusive, von unabhängigen Auditoren geprüfte Zertifikat InsO Excellence nachweisen. Der Kreis hat aktuell 29 Mitglieder (davon 19 aktive und 10 passive). Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist seit März 2023 Stefan Denkhaus.
Seit seiner Gründung sieht sich der Gravenbrucher Kreis gefordert, das Restrukturierungs- und Insolvenzrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete aus Sicht der Praxis fortzuentwickeln. Darüber hinaus bringt der Gravenbrucher Kreis seine Erfahrung in grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen ein und beteiligt sich an der Fortentwicklung internationaler Standards und Regeln im Bereich der Restrukturierung.
Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch und die gemeinsamen Diskussionen innerhalb des Gravenbrucher Kreises führen zu profunden Einschätzungen und fachkundigen Stellungnahmen. Diese genießen in der nationalen und internationalen Fachwelt des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts hohe Anerkennung und finden in Gesetzgebungsverfahren Gehör.
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