Bundesgerichtshof hebt Urteil im Nürburgringverfahren teilweise auf
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revisionen der Angeklagten das Urteil teilweise aufgehoben und im Übrigen bestätigt.
Das Landgericht Koblenz hat im sog. Nürburgringverfahren unter anderem einen früheren Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz wegen Untreue in 14 Fällen und falscher uneidlicher Aussage zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt; gegen zwei weitere Angeklagte – den ehemaligen Geschäftsführer der Nürburgring GmbH und den ehemaligen Leiter von deren Controlling-Abteilung – hat es wegen mehrfacher Untreue auf Bewährungsstrafen erkannt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
auf die Revisionen dieser Angeklagten das Urteil teilweise aufgehoben
und im Übrigen bestätigt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen hielten das Land
Rheinland-Pfalz 90% und der Landkreis Ahrweiler 10% der Nürburgring
GmbH. Dieser oblag die Verwaltung der gleichnamigen Rennstrecke. Im Jahr
2007 begannen die Bauarbeiten zum Projekt "Nürburgring 2009", mit dem
an der Rennstrecke ein Freizeit- und Geschäftszentrum errichtet werden
sollte. Die angestrebte private Finanzierung des Projekts gestaltete
sich allerdings schwierig. Um diese sicherzustellen, beteiligten sich
die Angeklagten – der frühere Finanzminister insbesondere auch in seiner
Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH – in
unterschiedlicher Weise und in unterschiedlichem Umfang an dem Abschluss
von Verträgen und veranlassten diverse Zahlungen der Nürburgring GmbH
an Dritte, ohne dass dem in allen Fällen ein entsprechender
wirtschaftlicher Vorteil der GmbH gegenüberstand. Dies erkannten die
Angeklagten und nahmen entsprechende Vermögensschäden der Gesellschaft,
die jeweils mindestens im fünfstelligen Bereich lagen, zumindest
billigend in Kauf. Der frühere Finanzminister entschied darüber hinaus
in mehreren Fällen, dass das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften in
jeweiliger Millionenhöhe für die Kosten des Ausbaus der Hotel- und
Gastronomieanlagen übernahm, obwohl eine hohe Wahrscheinlichkeit für den
späteren Eintritt des Bürgschaftsfalles bestand. Vor dem vom Landtag
des Landes Rheinland-Pfalz zu den Vorgängen um das Projekt "Nürburgring
2009" eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss sagte er
später bewusst wahrheitswidrig aus.
Der Bundesgerichtshof hat den gegen den früheren Finanzminister
ergangenen Schuldspruch teilweise aufgehoben, weil das Landgericht in
einigen Fällen den Eintritt eines Vermögensnachteils der Nürburgring
GmbH bzw. des Landes Rheinland-Pfalz nicht rechtsfehlerfrei begründet
hat; dies betrifft insbesondere auch die Verurteilung wegen der
Übernahme der Landesbürgschaften. Hinsichtlich der anderen beiden
Revisionsführer hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts
jeweils in zwei Fällen aufgehoben und den früheren Geschäftsführer der
Nürburgring GmbH in einem dieser Fälle freigesprochen. Mit Ausnahme
dieses Teilfreispruchs bedarf die Sache im Umfang der Aufhebungen neuer
Verhandlung und Entscheidung durch eine andere Strafkammer des
Landgerichts Koblenz. Im Übrigen ist das Urteil rechtskräftig.
Beschluss vom 26. November 2015 ; Az.. 3 StR 17/15
Vorinstanz:
LG Koblenz - Urteil vom 16. April 2014 - 4 KLs 4/12 -
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