Wohnungseigentümer sind auch Schuldnergemeinschaft
Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft haften gemeinsam für Verbindlichkeiten aus gemeinschaftlichen Verträgen.
Bei einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Haus hafteten grundsätzlich nicht einzelne Eigentümer als Gesamtschuldner für die Forderung des Versorgungsunternehmens, entschied der BGH in K
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