26.01.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Wohnungseigentümer sind auch Schuldnergemeinschaft

Wohnungseigentümer sind auch Schuldnergemeinschaft

Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft haften gemeinsam für Verbindlichkeiten aus gemeinschaftlichen Verträgen.


   Bei einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Haus hafteten grundsätzlich nicht einzelne Eigentümer als Gesamtschuldner für die Forderung des Versorgungsunternehmens, entschied der BGH in K

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Bild: © fionn für pixelio