Wichtige Neuregelungen aus dem Arbeits- und Sozialrecht für 2011
Erfreulich: Nicht immer bedeuten Neuregelungen Mehrkosten - so wird für 2011 keine Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber fällig.
Keine Insolvenzgeldumlage Der Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld nach § 183 SGB III wird durch eine von den Arbeitgebern zu zahlende monatliche Umlage finanziert. Im Jahr 2010 betrug der Uml
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