Weniger Unternehmensinsolvenzen, aber fünfmal mehr voraussichtliche Forderungen
NRW: Weniger Unternehmensinsolvenzen von Januar bis März 2023, aber fünfmal mehr voraussichtliche Forderungen als im vorherigen Quartal
Zum Zeitpunkt der Übermittlung waren 29 262 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren mehr als fünfmal so viele wie von Oktober bis Dezember 2022 (damals: 5 227 Beschäftigte). Ursächlich insbesondere für den Anstieg der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der voraussichtlichen Forderungen war eine erhöhte Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten.
In der Summe war die Zahl aller gemeldeten Insolvenzverfahren im ersten Quartal mit 6 317 um 6,7 Prozent niedriger als im Vorjahresquartal (Januar bis März 2022: 6 768 Verfahren) und 6,1 Prozent niedriger als im vorherigen Quartal (Oktober bis Dezember 2022: 6 725 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im ersten Quartal 2023 auf 4,0 Milliarden Euro und waren damit fast viermal so hoch wie im entsprechenden vorherigen Zeitraum (Oktober bis Dezember 2022: 1,1 Milliarden Euro).
4 080 der Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen betrafen Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose); das waren 9,6 Prozent weniger als im vierten Quartal 2022 (damals: 4 513 Verfahren). Die voraussichtlichen Forderungen der Verbraucherinsolvenzen sind im ersten Quartal 2023 um 5,9 Prozent auf 0,18 Milliarden Euro gesunken (Oktober bis Dezember 2022: 0,19 Milliarden Euro).
Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im ersten Quartal 2023 noch 1 204 weitere Anträge von übrigen Schuldnern auf Eröffnung von Insolvenzverfahren.
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