Weitere erfolgreiche Kündigungsklagen gegen Schlecker
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat am Dienstag in drei Fällen Kündigungen gegen Schlecker-Mitarbeiter für unwirksam erklärt.
Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz habe keine hinreichende Auskunft über die getroffene Sozialauswahl gegeben, erklärte das Gericht seine Urteile (AZ: 16 Ca 2416/12, 16 Ca 2422/12, 16 Ca 303
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