Was tun bei Lohnforderungen vor dem Insolvenzgeldzeitraum?
Lohnforderungen, die vor dem Dreimonatszeitraum der Insolvenz auflaufen, sind – anders als oft behauptet- nur einfache Insolvenzforderungen und werden nicht bevorzugt behandelt. Arbeitnehmer sind in diesem Fall normale Gläubiger.
Diese Forderungen müssen nach Insolvenzeröffnung beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Rechnen Sie aber damit, nur einen geringen Teilbetrag Ihrer ursprünglichen Forderung zu erlangen. D
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