26.06.2011 - Kategorie "Private Insolvenz"

Warum Sie Ihre Miete besser pünktlich bezahlen

Warum Sie Ihre Miete besser pünktlich bezahlen

Der Bundesgerichtshof hat am 1.Juni das Recht des Vermieters auf Kündigung bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung bestätigt.


Der Fall:  Die Miete eines Einfamilienhauses der Klägerin in Achberg war laut Mietvertrag jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. Die Mieter bezahlten die Miete seit Mai 2007 erst zur Monats

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.