Warum Sie Ihre Miete besser pünktlich bezahlen
Der Bundesgerichtshof hat am 1.Juni das Recht des Vermieters auf Kündigung bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung bestätigt.
Der Fall: Die Miete eines Einfamilienhauses der Klägerin in Achberg war laut Mietvertrag jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. Die Mieter bezahlten die Miete seit Mai 2007 erst zur Monats
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