vzbv-Chef Müller und Europa-Politiker Voss diskutieren mit Inkassounternehmen
vzbv-Chef Klaus Müller und Europa-Politiker Axel Voss diskutieren mit Inkassounternehmen über Chancen und Risiken bei der Verarbeitung von Daten
Eines der wichtigsten Themen, das die Inkassowirtschaft derzeit beschäftigt, ist die Reform des europäischen Datenschutzes. Wenn die Datenschutzgrundverordnung kommt, müsste ein Schuldner – streng genommen – in die Weitergabe seiner Daten an ein Inkassounternehmen einwilligen.
Kirsten Pedd, Mitglied im Präsidium des Inkasso-Bundesverbands BDIU, äußerte sich in einer gemeinsamen Diskussion mit Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), und Axel Voss, Mitglied des Europäischen Parlaments (CDU/Europäische Volkspartei), sehr skeptisch. Sie befürchtet erhebliche Rechtsunsicherheit durch die EU-Verordnung, über die derzeit in Brüssel im Rahmen sogenannter Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Europäischem Rat debattiert wird. Vor allem in Bezug auf die zweckändernde Datenweitergabe sieht sie Änderungsbedarf. „Ich habe jetzt tatsächlich Angst, dass Abwägungen, die im Augenblick noch im Text stehen, dann völlig daraus verschwinden. Wenn das passiert, ist eine Datenweitergabe komplett unmöglich.“
Verbraucherschützer Klaus Müller teilte Pedds Befürchtungen nicht. Das „traditionelle Forderungsmanagement“ werde durch die Verordnung nicht tangiert. Allerdings müsse Europa jetzt zu einer Regelung des europäischen Datenschutzrechts kommen. Viele Internetfirmen hätten ihren Sitz in Irland, obwohl sie „ordentliche und gute Gewinne“ auf deutschem Boden machten. „Das Problem ist nur, dass sie sich nicht an den Standard des deutschen Rechts halten.“ Jetzt gebe es die Möglichkeit, „eine gute Grundlage vielleicht für die nächsten zehn Jahre zu legen“. Das sei eine Chance, um „Verbrauchervertrauen in Big Data, Wirtschaft 4.0, wie immer wir das Kind nachher nennen werden“, zu schaffen.
Kritisch äußerte sich dagegen der Europaabgeordnete Axel Voss. Der Text zur Verordnung sei zu unklar – das könnte Rechtsunsicherheit nicht zuletzt für deutsche Unternehmen zur Folge haben. „Der Text ist für mich als Jurist“, so Voss, „sowohl in der Ratsversion als auch in der Parlamentsversion, leider nicht so eindeutig, dass man damit zufrieden sein könnte.“ In Wirtschaft 4.0 und Big Data sieht der Politiker große Chancen, wenn auch sicherlich die Risiken betrachtet werden müssen. Er stellte aber fest: „Durch die Digitalisierung wird sich unser Leben weiter radikal verändern.“ Und man „tut gut daran, nicht auf dem zu beharren, was man mal hatte.“
In der Tat kritisch für deutsche Inkassounternehmen ist die Frage der zweckändernden Weitergabe von Daten. Wenn Gläubiger Daten zu unbezahlten Rechnungen nicht mehr weitergeben können an Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen, dann ist auch Inkasso unmöglich. In den bisherigen Vorschlägen zur Datenschutzgrundverordnung sind die entsprechenden Formulierungen zu diesem Fall sehr vage gehalten.
Über den BDIU
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) ist mit 560 Mitgliedsunternehmen die Interessenvertretung der Inkassowirtschaft in Deutschland. BDIU-Mitgliedsunternehmen bearbeiten Forderungen von über einer halben Million Auftraggebern aller Branchen, vom Handwerk über den Handel und die Dienstleistungswirtschaft bis hin zur öffentlichen Hand. Pro Jahr führen sie über fünf Milliarden Euro an Liquidität dem Wirtschaftskreislauf wieder zurück. Der BDIU wurde 1956 gegründet, ist Gründungsmitglied des europäischen Dachverbands Federation of European National Collection Associations (FENCA), dessen Geschäfte er seit 2014 ebenfalls führt, und ist der größte Inkassoverband Europas sowie der zweitgrößte weltweit.
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