Vorschläge der EU-Kommission zum Insolvenzrecht gehen in die richtige Richtung
Gläubigerrechte dürfen nicht unter die Räder kommen
Die Europäische Kommission hat am gestrigen Dienstag einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, mit der das Insolvenzrecht in Europa, insbesondere im Hinblick auf eine frühzeitige Sanierung von Unternehmen, harmonisiert werden soll. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Wir begrüßen den Vorstoß der EU-Kommission im Grundsatz. Zum europäischen Binnenmarkt gehört ein Mindestkanon an einheitlichen Regeln für die Sanierung und Abwicklung angeschlagener Unternehmen. Wir werden uns intensiv und konstruktiv an den Beratungen zu dem Richtlinienvorschlag beteiligen.
Dabei werden wir darauf achten, dass der Rechtsrahmen für Unternehmensinsolvenzen ausgewogen bleibt und wichtige Grundsätze nicht leichtfertig über Bord geworfen werden. Die Gläubiger dürfen am Ende nicht die Dummen sein. Eine kurze Dauer bis zur Restschuldbefreiung ist für uns nur akzeptabel, wenn die Gläubiger zumindest einen Teil des ihnen zustehenden Geldes erhalten. Der Schuldner darf nicht ohne jede eigene Anstrengung in den Genuss eines Schuldenerlasses kommen.“
Heribert Hirte: „Wir sind offen für die Schaffung eines frühzeitigen Sanierungsverfahrens. Wir begrüßen insbesondere, dass der Vorschlag dem deutschen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit folgt. Es hat sich gelohnt, dass die CDU/CSU-Fraktion schon frühzeitig in Brüssel aktiv wurde. Uns ist wichtig, dass Eingriffe in Gläubigerrechte nur mit gerichtlicher Beteiligung möglich sind. Auch die Vorschläge zu Vorrechten für Sanierungskredite und Rechtshandlungen in der Sanierungsphase sind genauso sachgerecht wie das angestrebte europäische Qualitätsniveau - sowohl für Richter wie auch Insolvenzverwalter.“
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.