Vorläufiges Insolvenzverfahren für ETM Engineering Technologie Marketing angeordnet
Rechtsanwalt Rolf Rombach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt
Über das Vermögen der ETM Engineering Technologie Marketing GmbH, Saalburg-Ebersdorf, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 13. Oktober 2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach, Gründer und Inhaber von Rombach Rechtsanwälte, Erfurt, bestellt, der mit seinem Sanierungsteam umgehend die Arbeit aufgenommen hat.
Die 1999 gegründete ETM Engineering Technologie Marketing GmbH ist auf die Herstellung von Bauteilen und Systemen aus Kunststoff für die Automobilindustrie spezialisiert. Hauptfokus des Unternehmens ist die Unterstützung der CO2-Reduzierung durch hochentwickelte Motorbeatmungsteile für Turbolader-Motoren. Ergänzt wurde dies seit 2020 durch Werkstoff-Neuentwicklungen, um Recycling-Werkstoffe und Bio-Kunststoffe in verschiedenen Industrien auch außerhalb der Automobilbranche einzusetzen. ETM beschäftigt aktuell 405 Mitarbeiter und 22 Auszubildende.
„Ich habe bei der ETM Engineering Technologie Marketing sehr gute Strukturen vorgefunden. Durch einen sehr starken Abbruch der Abrufe seitens der Kunden in den letzten Monaten kam die ETM in eine wirtschaftliche Schieflage“, erklärt Rombach. Der Geschäftsbetrieb werde im vollen Umfang fortgeführt.
„Die ETM Engineering Technologie Marketing kommt aus einem erfolgreichen Restrukturierungsprozess, der durch einen sehr kurzfristigen, nicht vorhersehbaren Umsatzeinbruch im August – verstärkt fortgesetzt im September und Oktober – ausgebremst wurde. Wir haben uns dazu entschlossen, den Restrukturierungs- und Sanierungsprozess unter Insolvenzschutz konsequent zu Ende zu bringen“, sagt Ingo Wirth, Geschäftsführer von ETM.
Über ROMBACH Rechtsanwälte
ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2019 hat die Kanzlei 613 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 46,6 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.
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