16.04.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Volle Abfindung im Insolvenzfall für Eltern mit stundenreduzierten Stellen.

Volle Abfindung im Insolvenzfall für Eltern mit stundenreduzierten Stellen.

Die Luxemburger Richter entschieden im Fall einer belgischen Arbeitnehmerin, die im Rahmen der Elternzeit auf eine halbe Stelle reduziert hatte, dass ihr dennoch dieselbe Abfindungssumme zustehe, die auch ihre Kollegen in Vollzeit erhalten hatten.


Der insolvente Arbeitgeber der klagenden Mutter hatte der Berechnung der Entlassungsabfindung das verringerte Einkommen während der Eltern-Teilzeit zugrunde gelegt. Die Richter sahen darin einen Vers

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Bild: © Bild.K.Chuchuva