VID: Insolvenz – keine Lösung für Griechenland
Neben einem geregelten Insolvenzverfahren für Staaten fehlt auch ein Plan für die Resolvenz Griechenlands.
Der Euro-Rettungsfonds hat die Zahlungsunfähigkeit
Griechenlands festgestellt. Ein Zustand der im allgemeinen mit der Insolvenz
gleichgesetzt wird. „Unternehmen müssten in einer vergleichbaren Situation
unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen, andernfalls wäre dies
Insolvenzverschleppung", so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und
Vorsitzender des Berufsverbandes der Deutschen Insolvenzverwalter, VID. Für
Staaten gilt dies mangels eines geregelten Insolvenzverfahrens nicht.
Sowohl die internationale Staatengemeinschaft als auch die Europäische Union haben es bislang versäumt, ein geordnetes Verfahren für insolvente Staaten zu schaffen. Dies obwohl sich der IWF bereits im Jahr 1999 und die Bundesregierung auf Initiative des damaligen Wirtschaftsministers Rösler im Jahr 2011 für die baldige Schaffung eines Staatsinsolvenzverfahrens ausgesprochen haben. Den Vorschlägen sind keine Taten gefolgt.
Ein Staatsinsolvenzverfahren muss die nachhaltige Entschuldung und die Beteiligung aller Gläubigergruppen im Blick haben. „Ohne ein geordnetes Insolvenzverfahren unter Einbeziehung aller Gläubiger könnten Griechenland, ähnlich wie Argentinien, viele Jahre der Destabilisierung bevorstehen", so Niering weiter. Seit Beginn der Griechenlandkrise ist wertvolle Zeit für die Implementierung eines Staatsinsolvenzverfahrens nutzlos verstrichen. Zeit, die nun bei einem geordneten und nachhaltigen Schuldenschnitt fehlt.
Unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten dient die Insolvenz von Unternehmen auch immer der Marktbereinigung. Eine Marktbereinigung auf staatlicher Ebene ist jedoch undenkbar. Ein Staatsinsolvenzverfahren kann daher im Kern nicht den Überlegungen der Unternehmensinsolvenz folgen.
Parallelen sind daher vielmehr in dem in Deutschland seit 1999 geregelten Verbraucherinsolvenzverfahren zu sehen. Dort gibt es nicht nur den von Griechenland gewünschten Schuldenschnitt, sondern auch den gesetzlichen Schutz des Existenzminimums. Auch in einem Staatsinsolvenzverfahren muss das staatliche Existenzminimum geschützt werden. Der Zugriff auf den materiellen Kernbereich des staatlichen Handelns muss den Gläubigern dauerhaft verwehrt bleiben.
Schuldenschnitt und Sicherung des staatlichen Existenzminimums reichen für sich allerdings nicht. Auch die Finanzierung des staatlichen Handelns in der Zukunft muss geklärt werden. Ziel eines Staatsinsolvenzverfahrens muss auch immer die Wiederherstellung der Solvenz des betroffenen Staates sein. Zurecht wird daher die Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums aus dem Jahr 2011 zur Staatsinsolvenz mit dem Begriff des Resolvenzverfahrens betitelt. Dieser Aspekt dürfte die Staatengemeinschaft und damit ein zu schaffendes Staatsinsolvenzverfahren vor die größten Herausforderungen stellen.
Über den VID:
Der Verband lnsolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder haben sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001 verpflichtet. Damit hat der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung gesetzt. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter. Das Gütesiegel VID-CERT dokumentiert die Qualität der Arbeit der Mitglieder und wird nach externer Prüfung verliehen.
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