Vermieter darf Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren
Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass Vermieter berechtigt sind Nebenkostenabrechnungen nachträglich zu berichtigen und entsprechende Zahlungen zu fordern – auch wenn bereits ein vermeintliches Guthaben an den Mieter überwiesen wurde.
Der Fall: Die Kläger sind Mieter einer Wohnung. Der Mietvertrag sieht die Umlage der Betriebskosten, darunter auch Heiz- und Warmwasserkosten, sowie monatliche Vorauszahlungen vor. Im Juli 2007 erfol
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.