Urteil: Hohe Steuerschulden rechtfertigen Entzug der Gewerbeerlaubnis
Bei hohen Steuerschulden kann eine Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.
Bei hohen Steuerschulden kann eine Gewerbeerlaubnis entzogen werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil.
Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung
Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.