28.06.2010 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Urteil: Gläubigerausschuss haftet bei ungenügender Überwachung des Verwalters

Urteil: Gläubigerausschuss haftet bei ungenügender Überwachung des Verwalters

Mitglieder des Gläubigerausschusses eines insolventen Unternehmens haften für eine mangelhafte Überwachung des Insolvenzverwalters ähnlich streng wie Aufsichtsräte für eine mangelhafte Überwachung des Vorstands.


Diese Tendenz in der juristischen Fachliteratur bestätigt ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 3. Juni (Az.: 16 U 135/09).    In dem Berufungsverfahren ging es um die Frage, o

Weiterlesen mit unverbindlicher Registrierung

Wenn Sie diesen und alle übrigen unserer Beiträge voll lesen möchten, registrieren Sie sich jetzt für die 3-tägige Testphase, unverbindlich, kostenfrei und ohne anschließendes Abonnement.