Unternehmens-Förderung: Unterstützung für kurzfristige Exporte
Deutsche Exporteure können kurzfristige Forderungen gegenüber ihren Kunden in EU- und OECD-Ländern wieder mit staatlichen Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) absichern.
Einer entsprechenden, von der Bundesregierung beantragten, Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission heute zugestimmt. Diese Deckungsmöglichkeiten sind bis Ende 2010 befristet. Bislang w
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