17.03.2015 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Ultrasonic AG: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Ultrasonic AG muss Insolvenz beantragen

Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 13.03.2015 um 11:58 Uhr Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering aus der Kanzlei Niering Stock Tömp zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Ultrasonic AG mit Sitz in Köln ernannt und zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes einen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs.2 Nr. 2 2. Alt. InsO angeordnet.


Nachdem Verhandlungen mit den kreditgebenden Banken vorerst gescheitert waren, hatte die Ultrasonic AG bereits am Mittwoch, den11.03.2015, Insolvenzantrag gestellt.

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter und der erst seit Ende Oktober 2014 bestellte Alleinvorstand Dr. Harald Zender haben sich bereits eingehend über die Hintergründe und die aktuelle Situation ausgetauscht. Die bereits in den vergangenen Monaten veranlassten Ermittlungen von Vorstand und Aufsichsrat zur wirtschaftlichen Situation der konzernzugehörigen Unternehmen in Hongkong und China sollen auch im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens fortgesetzt werden. Auch die vorerst unterbrochenen Gespräche mit den beteiligten Banken sollen zeitnah wieder aufgenommen werden.

 

Dr. Christoph Niering ist bereits seit August des vergangenen Jahres als vorläufiger Insolvenzverwalter einer weiteren deutschen Holdinggesellschaft mit Konzerntöchtern in Hongkong bzw. China, der Youbisheng Green Paper AG, tätig und damit mit den sich aus der Konstellation ergebenden Problemstellungen vertraut.

 

 


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