23.11.2011 - Kategorie "Recht und Gesetz"

Trotz Aufhebungsvertrags keine Abfindung

Trotz Aufhebungsvertrags keine Abfindung

Pech für Arbeitnehmer: Aufhebungsverträge mit einer vereinbarten Abfindungszahlung können platzen, wenn der Arbeitgeber danach Pleite geht.


Auch bestünde bei der Insolvenz des Unternehmens dann kein Anspruch mehr auf den Arbeitsplatz, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes aus Nordr

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