Traditionsreederei Bojen in Schieflage
Vorläufige Insolvenzverfahren für Bojen Schiffahrtsbetriebgesellschaft und Bojen Holding angeordnet.
Das Amtsgericht
Delmenhorst hat vorläufige Insolvenzverfahren für die Bojen Schiffahrtsbetrieb
GmbH & Co. KG und die Bojen Holding GmbH & Co. KG aus Moormerland-Neermoor
angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte
Köster aus der Kanzlei WILLMERKÖSTER bestellt.
Die Reederei Bojen besteht seit
50 Jahren und hatte zu Hochzeiten eine Flotte von über 30 Schiffen. In den
vergangenen Jahren hatte Bojen eine Reihe von Schiffen abgegeben. Von den
Insolvenzanträgen betroffen sind drei im Jahr 2010 gebaute
3600-tdw-Küstenfrachter. Die Schiffe sind derzeit in der Nordsee in
Beschäftigung. Weitere Unternehmen oder Schiffe der Bojen-Gruppe sind momentan
von den Insolvenzverfahren nicht betroffen. Insgesamt geht es in den beiden
jetzt eingeleiteten Insolvenzverfahren nach erster vorläufiger Einschätzung von
Köster um Gläubigerforderungen von rund 30 Millionen Euro.
Dr. Malte Köster als vorläufiger Insolvenzverwalter: „Bojen ist ein Traditionsunternehmen, das sich den gravierenden Umwälzungen in der Schifffahrtsbranche nicht länger entziehen konnte. Dass die drei von der Insolvenz betroffenen Schiffe in Beschäftigung sind, ist zunächst einmal eine gute Nachricht. Zwei der Schiffe sind aktuell vor der Nordost-Küste Englands unterwegs, das dritte vor der deutschen Nordseeküste. Wir werden jetzt sämtliche Optionen zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger prüfen. Hierbei reicht das Spektrum von der Fortführung des Betriebes der drei Schiffe mit anschließender Sanierung der Schiffsbetriebsgesellschaft bis zum Verkauf der Schiffe und nachfolgender Liquidation des Unternehmens. Erste potenzielle Investoren haben diesbezüglich bereits Interesse signalisiert.“
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.