Topaz Textilhandels GmbH will Restrukturierung unter Schutzschirm gem. § 270 b InsO abschließen
Nach entsprechender Vorbereitung durch die Kanzlei Dr. Ringstmeier & Kollegen und dort namentlich Dr. Mark Boddenberg hat der Geschäftsführer der Topaz Textilhandels GmbH am 1. Dezember 2014 beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf ein Schutzschirmverfahren gem. § 270 b InsO beantragt.
Entsprechend dem seit 1.
März 2012 geltenden Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen will die Textilhandelsgesellschaft „rechtzeitig und konsequent die
bereits eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen unter dem Schutzschirm
umsetzen und abschließen“, erklärt Geschäftsführer Jürgen Hoch. „Wir haben
unsere Gesellschafterstruktur in diesem Jahr neu geordnet, haben damit
begonnen, unmittelbar bei Produzenten einzukaufen und unsere Einzelhandels- und
Großhandelsaktivitäten neu aufzustellen.
Die Kosten für diese Maßnahmen konnten
trotz signifikanter Beiträge unserer Gesellschafter wegen eines zu kalten
Sommers und eines zu warmen Herbstes nicht vollständig aus dem Geschäftsbetrieb
heraus erwirtschaftet werden. Deshalb werden wir die identifizierten
Aktionsfelder nunmehr zunächst mit dem vorläufigen Sachwalter abermals auf den
Prüfstand stellen. Das Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, dass wir uns so
zügig wie möglich mit unseren Gläubigern vergleichen, unseren Marken wieder
eine eigene Handschrift verleihen und den Geschäftsbetrieb nachhaltig und
widerstandsfähig fortführen“. Ein abgestimmter Sanierungsplan soll im Februar
2015 vorliegen.
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