TLW Transport-Logistik Wichmann: Sanierungsweg abhgeschlossen
Die TLW Transport-Logistik Wichmann GmbH & Co. (TLW) aus Iserlohn schloss ihren Sanierungsweg mit Erfolg ab
Die TLW Transport-Logistik Wichmann GmbH & Co. (TLW) aus Iserlohn schloss ihren Sanierungsweg mit Erfolg ab: Zum 01.07.2022 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 27.06.2022 aufgehoben.
„Wir freuen uns sehr, dass dieses Traditionsunternehmen nebst seiner über 60 Mitarbeitenden durch das Eigenverwaltungsverfahren erhalten werden konnte. Die Gläubiger sind den Weg mit großer Mehrheit mitgegangen, und das Verfahren wurde sowohl vom Insolvenzgericht in Hagen als auch vom Sachwalter Marco Kuhlmann ausgesprochen konstruktiv, engagiert und zielführend begleitet“, so CRO Dr. Utz Brömmekamp von der Unternehmensberatung plenovia GmbH, Düsseldorf.
Das inhabergeführte Unternehmen mit zentralem Sitz in Iserlohn wurde 1993 gegründet. Der Logistikdienstleister verfügt über umfassende Erfahrung – insbesondere bei Transporten von Langgut und XXL-Gütern aus Stahl – und einen Fuhrpark von mehr als 30 Fahrzeugen bzw. Lastzügen sowie ein modernes Logistikzentrum mit individuellen Lagermöglichkeiten. Die TLW übernimmt bei Bedarf die komplette Organisation des Stückguts und setzt auch kundenspezifische Lösungen zeitnah um. Das Unternehmen beschäftigt 60 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Umsatz von rund 4,5 Mio. Euro.
Die TLW war im Corona-Jahr 2021 in eine finanzielle Schieflage geraten. Die wesentliche Krisenursache war ein überhöhter Kaufpreis, den der jetzige Inhaber für die Unternehmensanteile im Jahr 2017 bezahlt hatte. Scheinselbständige mussten übernommen werden, und es offenbarte sich ein nicht unerheblicher Nachrüstungsbedarf im Fuhrpark. Erschwerend hinzu traten fehlende Betriebs- und Baugenehmigungen.
„Ich danke allen Beteiligten sehr, dass es mittels des Eigenverwaltungsverfahrens gelungen ist, mein Unternehmen zu retten, nachdem ich bei der Übernahme über entscheidende Dinge im Unklaren gelassen worden war und infolgedessen einen weit überhöhten Kaufpreis bezahlt habe“, erläutert Geschäftsführer Jann Klawitter.
Die Unternehmensberatung plenovia GmbH erarbeitete das Sanierungskonzept, welches die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens aufzeigte. Zu den geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen zählten u. a. „das Vorantreiben der Digitalisierung des Fuhrparks und der logistischen Abläufe, Umsatzsteigerungen durch gezielte Vertriebsmaßnahmen und das Durchholen von Preiserhöhungen bei den Kunden wegen der gestiegenen und weiter steigenden Diesel- und Mautpreise“, so Jan Küppers, betriebswirtschaftlicher Berater und Projektmanager Finance von der plenovia GmbH.
In rechtlichen Belangen wurde die TLW von der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte beraten. „Es hat sich gezeigt, dass das Geschäftsmodell der TLW intakt ist und das Unternehmen eine Daseinsberechtigung hat. Exakt für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Restrukturierung unter Insolvenzschutz gestärkt. Die Krise resultierte vorliegend im Übrigen in erster Linie aus Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Kauf des Unternehmens, die gesondert aufgeklärt werden“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Philipp Wolters, der gemeinsam mit Rechtsanwalt Karsten Dumrath das Verfahren juristisch begleitete.
Als Sachwalter war im Dezember 2021 vom Amtsgericht Hagen Rechtsanwalt Marco Kuhlmann der Kanzlei KREPLIN KUHLMANN NASSER bestellt worden, der das Eigenverwaltungsverfahren begleitete. “Ich freue mich über die gelungene Umsetzung der Sanierungsziele mittels Insolvenzplangestaltung und insbesondere auch über den regionalen Erhalt aller vorhandenen Arbeitsplätze. Für die Zukunft wünsche ich der Geschäftsführung alles Gute“, so Kuhlmann anschließend.
Juristische Berater:
Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Betriebswirtschaftliche Berater:
plenovia GmbH, Düsseldorf
Sachwalter:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Marco Kuhlmann, Kanzlei KREPLIN KUHLMANN NASSER KKN Rechtsanwälte PartG mbB, Gevelsberg
Über BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte:
Als Wirtschaftskanzlei mit dem Schwerpunkt Restrukturierung und Sanierung ist die Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bundesweit darauf spezialisiert, in einer Krise befindliche mittelständische Unternehmen wieder auf Erfolgskurs zu bringen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Betriebswirten und Ingenieuren bietet BBR ein breites Spektrum an Dienstleistungen für mittelständische Unternehmen, Fremd- und Eigenkapitalgeber sowie Insolvenzverwalter. BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte entwickelt ganzheitliche und nachhaltige Lösungen, die rechtlich, steuerrechtlich sowie betriebs- und finanzwirtschaftlich aufeinander abgestimmt sind, und setzt diese in Restrukturierungs- und Sanierungsprojekten um. BBR hat bereits mehr als 200 Unternehmen nach dem sog. Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung − kurz ESUG − erfolgreich beraten.
Über plenovia:
Als Beratungsgesellschaft für Restrukturierung und Sanierung erarbeitet plenovia ganzheitliche Lösungen für mittelständische Unternehmen in der Krise. Das Beratungsspektrum umfasst die Handlungsfelder Strategie & Innovation, Operations, Finance, Risikomanagement sowie Präventive Restrukturierung. Die Schwerpunkte der Beratung liegen in der Erstellung von Gutachten und Konzepten im Rahmen von Business Reviews, Strategievalidierungen und Planplausibilisierungen sowie in der vollumfänglichen Unterstützung im Projektmanagement und bei der Umsetzung.
Über KREPLIN KUHLMANN NASSER:
KKN Rechtsanwälte PartG mbB ist spezialisiert auf die professionelle Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung krisengefährdeter Unternehmen, gehört zu den 30 führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Deutschland und verfügt über branchenübergreifende Erfahrung in bislang mehr als 15.000 Insolvenzverfahren
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.