25.01.2010 - Kategorie "Private Insolvenz"

Teilzahlungen des Schuldners sind anfechtbar

Teilzahlungen des Schuldners sind anfechtbar

Teilzahlungen des Schuldners, die dieser nach fruchtloser Zwangsvollstreckung im Rahmen einer vom Gerichtsvollzieher herbeigeführten Ratenzahlungsvereinbarung erbringt, sind wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung anfechtbar, so der BGH in seiner Entscheidung vom 10.12.09. Geklagt hatte der Insolvenzverwalter, der Zahlungen für die Insolvenzmasse zurückforderte.


Grundsätzlich sind Handlungen des Schuldners, die einen oder mehrere Gläubiger bevorzugen, bis zu drei Monate vor Stellung des Insolvenzantrags anfechtbar. Der BGH entschied, dass mit dem Regelungszw

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Bild: © ©M.Grabscheit für pixelio