Syylex AG – Hersteller der GlassMasterDisc stellt Insolvenzantrag
Die Syylex AG hat beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen einen Insolvenzantrag gestellt.
Rechtsanwältin Elke
Bäuerle, Schultze & Braun, wurde vom Gericht zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin bestellt. Sie führt den Geschäftsbetrieb unverändert fort
und hat bereits mit der Käufersuche begonnen.
Das Unternehmen wurde 2011 als sogenanntes Startup
Unternehmen von drei renommierten Physikern gegründet, die seit Jahren
gemeinsam in der Forschung und Entwicklung von optischen Datenspeichern
arbeiten und eine bahnbrechende Technologie zur dauerhaften Datensicherung
entwickelt haben. Die GlassMasterDisc von Syylex speichert Daten über praktisch
unbegrenzte Zeiträume und wird vor allem von Archiven, Museen, Behörden,
Instituten und Unternehmen eingesetzt. Aber auch Privatpersonen, die wertvolle
Daten sicher und zeitlich unbegrenzt bewahren wollen, interessieren sich
zunehmend für die Disks mit 5 GByte Speicherkapazität, die auf kommerziellen
DVD- und Blue-Ray-Disc-Laufwerken wiedergegeben werden können. Für diese
Technologie wurde Syylex im Rahmen des Innovationswettbewerbs des Landes
Baden-Württemberg Ende 2014 mit dem Sonderpreis der Mittelständischen
Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg ausgezeichnet.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin verschafft sich derzeit ein Bild von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. „Das Eigenkapital der Syylex AG wurde vor allem in die technologische Entwicklung und in den zur Produktion erforderlichen Maschinenpark investiert. Die Vertriebsstrukturen konnten parallel dazu nicht schnell genug aufgebaut werden, so dass trotz eines von den Kunden und in der Fachwelt anerkannten Produkts die Umsätze fehlen, um wirtschaftlich arbeiten zu können“, so Bäuerle zu den Ursachen für die Insolvenz. Aufgrund der einzigartigen Technologie sieht sie hohes Potential für eine Übernahmelösung des Unternehmens.
Wollen Sie umgehend informiert werden, wenn es Neuigkeiten zu diesem Verfahren gibt?
Testen Sie kostenfrei und unverbindlich 3 Tage lang diese Funktionalität - zum Beispiel über unser "Risk-Paket" - und wir benachrichtigen Sie, sobald zum Verfahren neue Nachrichten oder neue Beschlüsse vorliegen.