02.08.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

SuperBioMarkt AG saniert sich über ein Schutzschirmverfahren

SuperBioMarkt AG: Insolvenz in Eigenverwaltung

Der Vorstand der SuperBioMarkt AG hat beim Amtsgericht Münster Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt.


Das Unternehmen muss wegen massiver Kostensteigerungen etwa bei Energie, Mieten und Produkten starke Die Verantwortlichen der in Münster ansässigen SuperBioMarkt AG wollen das Unternehmen über ein Schutzschirmverfahren restrukturieren. Ein entsprechender Antrag beim zuständigen Amtsgericht Münster wurde nach eingehender Prüfung der notwendigen Testate über ausreichende Liquidität und positive Sanierungsaussichten des Unternehmens angenommen.

 

Notwendig wurde der Sanierungsantrag unter anderem durch massive Kostenexplosionen bei Energie und Mietkosten und der gleichzeitigen Preiserhöhung bei vielen Produkten, die so nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden konnten.

 

Der Geschäftsbetrieb läuft in den Filialen uneingeschränkt weiter. „Bei dem Verfahren sind die Gehälter der Mitarbeiter gesichert. Dies war uns besonders wichtig,“ beschreibt Michael Radau als verantwortlicher Vorstand die Situation. Zur Unterstützung hat das Unternehmen den Münsteraner Restrukturierungsexperten und Fachanwalt für Sanierungsrecht Michael Mönig von Mönig Wirtschaftskanzlei zum Generalbevollmächtigten bestellt.

 

In den kommenden Monaten wird nun gemeinsam weiter an dem in ersten Zügen vorbereiteten Sanierungsplan gearbeitet, mit dem das Unternehmen wieder in die schwarzen Zahlen geführt werden soll. Der Plan wird dann dem Gericht und den Gläubigern vorgelegt. Nach Annahme des Plans wird das Verfahren beendet.

 



Über die SuperBioMarkt AG:

Der SuperBioMarkt mit Hauptsitz in Münster ist ein mehrheitlich inhabergeführtes Familienunternehmen. 1973 gegründet, ist der SuperBioMarkt der erfahrenste BioEinzelhändler in Deutschland. Mit der regional ausgerichteten Struktur betreibt das Unternehmen aktuell 30 SuperBioMärkte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Insgesamt beschäftigt das Münsteraner Unternehmen mehr als 700 Mitarbeiter.


 

">Über ein Schutzschirmverfahren

Mit dem Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber im März 2012 ein Verfahren ermöglicht, mit dem die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden soll. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist das Testat eines Experten, das nachweist, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, also noch über ausreichende Liquidität verfügt, aber die Zahlungsunfähigkeit droht. Zudem muss das Testat die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bescheinigen. Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Nimmt das Gericht den Antrag an, bestellt es einen Sachwalter, der das Verfahren im Sinne der Gläubiger kontrolliert und unterstützt. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, dass nach wenigen Monaten von den Verantwortlichen ein Insolvenzplan vorgelegt wird, in dem aufgeführt ist, wie das Unternehmen saniert werden soll. Gericht und Gläubiger müssen diesen Plan annehmen, damit das Verfahren beendet wird. Die Geschäftsleitung bleibt während des Verfahrens im Amt und wird dabei von erfahrenen Restrukturierungsexperten unterstützt.

 



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