Sternbach-Klinik Schleiz stellt sich in Eigenverwaltung finanziell neu auf
Die Sternbach-Klinik Schleiz mit Sitz im thüringischen Saale-Orla-Kreis hat ein sog. „Eigenverwaltungsverfahren“ beantragt.
Das Amtsgericht Gera hat dem Antrag bereits zugestimmt. Die Klinik möchte das Verfahren nutzen, um ihre Finanzierung neu zu ordnen. Das Verfahren soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
„Die Eigenverwaltung hat keine Auswirkungen auf den Klinikbetrieb“, betonte Klinik-Geschäftsführer Dr. Arne Ballies. „Die Behandlung unserer Patientinnen und Patienten geht in vollem Umfang weiter, sämtliche medizinischen und therapeutischen Leistungen werden ganz normal weiterhin erbracht. Das gilt natürlich genauso für die Notaufnahme und die Intensivstation, die weiterhin 24/7 zur Verfügung stehen.“ Die Löhne und Gehälter der rund 200 Beschäftigten sind für drei Monate über die Agentur für Arbeit gesichert.
Der Schritt in die Eigenverwaltung ist nötig geworden, weil die Sternbach-Klinik Schleiz trotz der positiven Entwicklung der letzten drei Jahre noch nicht kostendeckend arbeiten kann. 2021 hatte der neue Gesellschafter Sternbach das Haus aus der kommunalen Trägerschaft übernommen und vor der drohenden Schließung gerettet. Seitdem haben sich die Patientenzahlen jedes Jahr um 30 Prozent erhöht – trotz Corona-Pandemie und der für Krankenhäuser schwierigen politischen Rahmenbedingungen. Zugleich wurden in diesem Zeitraum rund 60 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, und auch die Ertragssituation hat sich verbessert. „Von unserer Struktur und unserem Versorgungsspektrum entsprechen wir schon jetzt der Zielvorstellung der Gesundheitsreform“, betonte Geschäftsführerin Katrin Porsch. So werden künftig bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum mit einer Vorhaltepauschale unterstützt. „Unter den noch geltenden Finanzierungsbedingungen ist es für Krankenhäuser unserer Größenordnung allerdings extrem schwer, aus eigener Kraft kostendeckend zu wirtschaften.“
Um diesen Zeitraum zu überbrücken, strebt die Sternbach-Klinik den Ausbau bestehender und die Entwicklung neuer Kooperationsstrukturen an. Denkbar ist z.B. ein Zusammenschluss mit einem größeren Partner oder auch die Zusammenarbeit mit mehreren Häusern. „Wir brauchen starke Partner, die uns helfen den eingeschlagenen Weg zu Ende zu gehen“, so Ballies. „Im Verbund würden sich die Finanzierungsbedingungen schon kurzfristig deutlich verbessern und sich für alle Seiten Vorteile ergeben – bei der Personalgewinnung, bei der Kostenstruktur und bei der Auslastung. Und mit der Umsetzung der Reform werden wir künftig auch wieder wirtschaftlich abgesichert arbeiten können.“
Für diesen Schritt bietet die Eigenverwaltung einen geeigneten rechtlichen Rahmen. Die Eigenverwaltung ist ein bewährtes, gesetzliches Verfahren, mit dem sich Unternehmen zügig und bei laufendem Betrieb finanziell neu aufstellen können. Dabei bleibt die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung. Die Gerichte erlauben dies nur in Fällen, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig werden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht.
In der Eigenverwaltung können Unternehmen auf Instrumente zurückgreifen, die außerhalb eines solchen Verfahrens nicht zur Verfügung stehen. So ist das Krankenhaus für drei Monate von den Personalkosten entlastet, die für diesen Zeitraum von der Agentur für Arbeit getragen werden. Hinzu kommt: Das Verfahren macht die Klinik wesentlich attraktiver für den möglichen Einstieg neuer Partner. Ein solcher Übergang kann aus der Eigenverwaltung sehr schnell und vor allem ohne Übernahme von Altverbindlichkeiten erfolgen. „Wir haben die letzten Wochen genutzt, um bereits auf mögliche Partner zuzugehen und Modelle der Zusammenarbeit zu sondieren“, sagte Ballies. „Diese Vorarbeiten helfen uns jetzt, diesen Weg unter den günstigen Voraussetzungen der Eigenverwaltung weiterzugehen.“ Auch das Landesgesundheitsministerium unterstützt diesen Kurs und sieht das Haus als bedarfsnotwendig für die gesundheitliche Versorgung in der Region an.
Für die Phase der Eigenverwaltung wird die Geschäftsführung vom erfahrenen Restrukturierungsexperten Thomas Mulansky von der Dresdner Kanzlei Mulansky + Kollegen unterstützt. Gemeinsam werden sie nun die Gespräche mit Interessenten vorantreiben. Bei einem Eigenverwaltungsverfahren setzt das zuständige Amtsgericht einen sog. vorläufigen Sachwalter ein. Dieser überwacht – ähnlich wie ein Aufsichtsrat – das Verfahren im Interesse der Gläubiger. Als vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Marcello Di Stefano, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht von der Kanzlei diligens Rechtsanwälte bestellt. „Die Sternbach-Klinik Schleiz hat sich in den letzten Jahren stark weiterentwickelt und ist im Grunde jetzt schon fit für die Gesundheitsreform“, so Di Stefano. „Das ist eine gute Ausgangsposition für die angestrebte Lösung.“
Die Sternbach-Klinik Schleiz ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 104 Betten und rund 200 Beschäftigten. Das Haus verfügt über Abteilungen für Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie/Intensivstation (6 Betten), Schmerztherapie, Röntgen sowie eine Notaufnahme. Das Haus versorgt aktuell zwischen 300 und 350 stationäre Patienten im Monat und erwirtschaftete zuletzt einen Jahresumsatz von rund 17,5 Mio. Euro. Das Haus ist momentan stark ausgelastet und spielt eine wichtige Rolle für die Gesundheitsversorgung in der Region.
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