Stephan Michels zum vorläufigen Insolvenzverwalter der LCS Solarstrom AG und der licht-con GmbH bestellt
Das Amtsgericht Münster hat am 12. September 2012 den Münsteraner Rechtsanwalt Stephan Michels zum vorläufigen Insolvenzverwalter der licht-con GmbH und deren Tochtergesellschaft LCS Solarstrom AG bestellt. Zuvor hatten beide Unternehmen mit Sitz in Coesfeld Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist derzeit mit seinem Team vor Ort und verschafft sich einen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Unternehmen. In den nächsten Tagen nimmt er Kontakt mit allen wesentlichen Beteiligten auf und überprüft gemeinsam mit der Geschäftsleitung verschiedene Sanierungsoptionen.
Der Geschäftsbetrieb läuft derweil unverändert weiter. Nach Angaben der Geschäftsleitung sind die vertraglich vereinbarten Garantieleistungen für die Kunden der LCS Solarstrom AG aufgrund entsprechender Verträge durch die Hersteller gesichert.
Die rund 40 Beschäftigten erhalten bis einschließlich November 2012 Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Um die Vorfinanzierung kümmert sich der vorläufige Insolvenzverwalter zusammen mit der Geschäftsleitung. Die Belegschaft wird auf einer Betriebsversammlung über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen informiert.
Hintergrundinformationen
Die im Jahr 2011 von der licht-con solar zur LCS Solarstrom AG umgewandelte inhabergeführte Aktiengesellschaft im Münsterland, hat sich auf den Vertrieb kristalliner Solarmodule spezialisiert. Als Großhändler, mit Sitz in Coesfeld, beliefert LCS Solarstrom Installateure, die die Photovoltaikanlagen auf Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Ställen, Gewerbehallen und anderen Gebäuden montieren. Die LCS-Module wurden erfolgreich durch den TÜV Rheinland und durch den VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik) zertifiziert und entsprechen allen Anforderungen von ISO, IEC und CE.
Die licht-con GmbH mit Sitz in Coesfeld entwickelt, produziert und vertreibt leuchtende POS (Point-of-sale)-Verkaufsförderungsmittel, die bedarfsgerecht vor allem von Markenartikelherstellern zur Unterstreichung der Werbebotschaft des jeweiligen Produktes am „Point of Sale“ eingesetzt werden.
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