14.10.2014 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Stellungnahme der Verwalter der Nürburgring GmbH

Robertino Wild hat seine Gesellschafteranteile an einen Treuhänder übertragen

Die Verwalter der Nürburgring GmbH i.E. haben zur Kenntnis genommen, dass es Gerüchte über die Vermögenslage eines Gesellschafters der Käuferin, der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH (CNBG) gibt, deren Gesellschaftsanteile ursprünglich zu zwei Dritteln der capricorn HOLDING GmbH (Dr. Robertino Wild) und zu einem Drittel der GetSpeed GmbH & Co. KG (GetSpeed) gehören.


Dazu nehmen die Verwalter wie folgt Stellung: 

 

1.) Zwischen den insolventen Gesellschaften des Nürburgrings und der Käuferin, der CNBG, gibt es einen gültigen Kaufvertrag. Die Verwalter gehen davon aus, dass dieser erfüllt wird.

 

2.) Es trifft zu, dass die capricorn HOLDING GmbH, vertreten durch Dr. Robertino Wild, ihren Gesellschaftsanteil an der Käuferin, der CNBG, an einen Treuhänder übertragen hat. Damit ist die capricorn HOLDING GmbH nicht mehr Gesellschafterin der Käuferin. Es obliegt nunmehr dem Mitgesellschafter der CNBG, der GetSpeed und dem Treuhänder, für eine ordnungsgemäße Erfüllung des am 11. März 2014 geschlossenen Kaufvertrages zu sorgen.

 

3.) Solange der Kaufvertrag mit den vertraglich geregelten Pflichten erfüllt wird und die Kaufpreisraten zu den vereinbarten Zahlungsterminen bezahlt werden, gibt es – durch das Ausscheiden der capricorn HOLDING GmbH - für die Verwalter keinen Grund vom Vertrag Abstand zu nehmen. Die Verwalter werden sich vertragskonform verhalten.

 

4.) Die Verwalter beteiligen sich nicht an Diskussionen und Spekulationen über die Bonität von Herrn Dr. Robertino Wild oder seiner Firmenbeteiligungen.

 

5.) Erst wenn der Kaufvertrag von der CNBG - etwa durch Nichtzahlung der heute noch nicht fälligen 2. Kaufpreisrate - nicht eingehalten wird, sieht der Vertrag den Rücktritt die Verwalter  vor.

 

 

 


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