23.05.2022 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Stand der Abwicklung der Solar-Fabrik AG in Insolvenz

Die Aolar-Fabrik Ag musste 2015 einen Insolvenzantrag stellen

Bei der insolventen Solar-Fabrik AG i.I. (ISIN: DE0006614712) sind die Eigenverwaltung und der Sachwalter weiter mit den restlichen Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren befasst.


Eine abschließende Einschätzung der insgesamt im Insolvenzverfahren zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit - u.a. wegen der auch weiterhin bestehenden Möglichkeit der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle und vor dem Hintergrund ggf.

bestehender Gewährleistungs- oder Schadenersatzverbindlichkeiten - ebenso wenig möglich wie eine Berechnung der endgültigen Höhe der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Mittel. Die derzeit erwarteten Gesamtverwertungserlöse und noch aus der Masse zu zahlenden Verbindlichkeiten lassen weiter eine nennenswerte Quote auf die zur Insolvenztabelle festgestellten bzw. festzustellenden Forderungen erwarten.

 

Der Zeitpunkt der Vornahme der Schlussverteilung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Vor diesem Hintergrund ist die Durchführung einer ersten Abschlagsverteilung an die Gläubiger ungesicherter Insolvenzforderungen beabsichtigt. Es ist geplant, dass die Abschlagszahlung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen im Laufe des Monats Mai 2022 erfolgen soll.

 

Nach derzeitiger Einschätzung ist es ausgeschlossen, dass die bei Beendigung des Insolvenzverfahrens zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen werden, um sämtliche Insolvenzgläubiger, einschließlich der Gläubiger von nachrangigen Forderungen, vollständig zu befriedigen und dass hiernach noch ein Mittelüberschuss verbleibt, der zu Zahlungen an Aktionäre führen könnte, § 199 InsO.

 


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