12.06.2012 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

Staatsanwaltschaft prüft im Fall Schlecker

Staatsanwaltschaft prüft im Fall Schlecker

Die Schlecker-Pleite hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf den Plan gerufen. Die Behörde prüfe, ob die Pleite mit möglichen Straftatbeständen wie Bankrott, Untreue oder Betrug in Verbindung stehe, sagte Sprecherin Claudia Krauth am Montag der Nachrichtenagentur dpa.


Es handele sich um ein routinemäßiges Vorgehen bei Insolvenzen, erklärte die Staatsanwältin. So werde nun in einer sogenannten Vorprüfung geklärt, ob Insolvenzverschleppung vorliegt. Es handele sich d

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