St. Hubertus-Stift in Bedburg beantragt Schutzschirmverfahren
Patientenversorgung geht uneingeschränkt weiter - Gehälter vollständig gesichert
Die St. Hubertus-Stift GmbH hat am Morgen des 20.02.2024 einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens zur Sanierung in Eigenverwaltung beim zuständigen Amtsgericht Köln gestellt. Als Mitglied im Klinikverbund Erft (KVE) betreibt das Unternehmen seit vielen Jahren das Krankenhaus in der Innenstadt von Bedburg mit insgesamt 80 Planbetten und aktuell 163 Mitarbeitern. Neben den Abteilungen für Innere Medizin und Chirurgie ist das Haus vor allem wegen seines zertifizierten Zentrums für Endoprothetik weit über die Stadtgrenzen von Bedburg hinaus bekannt. Eine Rezertifizierung des EndoprothetikZentrums Bedburg/Erft ist nach turnusgemäßer Überprüfung kürzlich erfolgt, so dass der Betrieb gemäß den strengen Zertifizierungskriterien wie gewohnt weiter läuft.
Umstrukturierung bei steigendem Kostendruck im Gesundheitswesen
Hintergrund für den Eigenantrag sind die zunehmenden Auswirkungen der strukturellen Krise im Gesundheitswesen und dort vor allem der wirtschaftlichen Herausforderungen für Krankenhausträger in Zeiten steigender Personal-, Energie- und Sachkosten. „Wir stellen mit diesem Schritt bewusst frühzeitig die Weichen, um eine Sanierung in Eigenregie erfolgreich umsetzen zu können“, erklärt Geschäftsführer Jakob-Josef Schall. „Ein sogenanntes Schutzschirmverfahren können nur Unternehmen durchführen, die lediglich drohend zahlungsunfähig sind und nachweisen, dass sie gute Chancen auf eine nachhaltige Restrukturierung haben“, so Schall. Um die Geschäftsführung bei der Neuausrichtung zu unterstützen, sind die beiden Sanierungsexperten Dr. Christoph Niering und André Dobiey von der Kanzlei „Niering Stock Tömp“ (NST) in Köln als Generalbevollmächtigte eingeschaltet worden. Diese werden dafür Sorge tragen, dass die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Sanierungsprozess eingehalten werden. Eine übergeordnete Kontrollfunktion wird darüber hinaus einem zusätzlich durch das Amtsgericht Köln noch zu bestellenden unabhängigen vorläufigen Sachwalter zukommen. Dieser wird vor allem die Interessen der beteiligten Gläubiger wahrnehmen.
Keine Einschränkung für Patienten und Mitarbeitende
Die Belegschaft wurde bereits im Rahmen einer Versammlung am 20.02.2024 von Geschäftsführung und den Generalbevollmächtigten über diesen Schritt persönlich informiert. Über eine Vorfinanzierung des sogenannten Insolvenzgelds der Agentur für Arbeit ist die pünktliche Auszahlung der Löhne bis Ende April 2024 sichergestellt. Ab Mai 2024 werden diese dann wieder vollständig durch das Krankenhaus übernommen werden. Auch die Versorgung der Patienten und der Betrieb der örtlichen und rund um die Uhr erreichbaren zentralen Notaufnahme läuft ohne Einschränkung weiter.
Schritte in die Zukunft gesetzt - Neuausrichtung bereits auf dem Weg
In enger Abstimmung mit Gläubigern, Aufsichtsrat und Mitarbeitervertretung soll in den kommenden drei Monaten ein Restrukturierungsplan erarbeitet und umgesetzt werden. „In den vergangenen Wochen konnten bereits mehrere wichtige Verbesserungsmaßnahmen identifiziert werden, um die Auslastung perspektivisch nachhaltig zu verbessern. Diese gilt es nun unter dem Schutz eines Verfahrens in Eigenverwaltung im weiteren Verlauf dieses Jahres mit hoher Dynamik umzusetzen“, erläutert Rechtsanwalt André Dobiey als Generalbevollmächtigter. Sein Kollege Dr. Niering ergänzt: „Gerade als ein kleines Krankenhaus ermöglicht das Krankenhaus St. Hubertus-Stift eine persönliche Betreuung der Patienten vor Ort mit kurzen Wegen und guter Grundversorgung in der Stadt Bedburg und Umgebung.“
Fest steht für die Geschäftsführung dabei, dass genau diese familiäre und auf den Menschen im Mittelpunkt ausgerichtete Kultur erhalten bleiben soll: „Wir sind ein christlich geprägtes Haus und dieser Haltung fühlen wir uns auch und gerade in dieser Phase der Neuausrichtung und Sanierung verpflichtet“, betont Geschäftsführer Jakob-Josef Schall.
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