Sparkassen dürfen Darlehen säumiger Schuldner verkaufen
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen:XI ZR 225/08, vom 27.10.2009) entschied, dass auch die Sparkassen zum Verkauf notleidender Forderungen berechtigt sind, weil das Bankgeheimnis nicht verletzt wird.
Damit hat der Senat seine Grundsatzentscheidung vom 27. Februar 2007 (BGHZ 171, 180) bestätigt. Diese besagte, dass der Verkauf von notleidenden Krediten durch eine Privatbank&n
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