Sozialgericht verschiebt Beitragszahlung für Betrieb in Not
Wenn die Corona-Krise und die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen ein Unternehmen bedrohen, muss sich der Staat gedulden.
Entsprechende Forderungen aktuell durchzusetzen, erscheine unbillig, erklärte das Bayerische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 7 BA 58/20 B ER) am Montag und gewährte dem betroffenen Fitnessstudio einstweiligen Rechtsschutz.
Das Fitnessstudio sah sich nach einer Betriebsprüfung der Forderung nach rund 7700 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber, die es nun in die Insolvenz zu treiben drohte. Da der Betrieb glaubhaft machen konnte, dass er nur wegen der Schließung in der Corona-Krise Liquiditätsprobleme hatte, entschied das Gericht zu seinen Gunsten.
Dies sei auch im Interesse der Sozialversicherung: Wenn das Fitnessstudio mit mehreren Arbeitnehmern weiterbestehe, würden schließlich auch weiter monatliche Beiträge gezahlt.
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