Sozialauswahl nach Insolvenz nicht immer bindend
Bei Kündigungen nach Firmenpleiten können sich Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam über Prämissen zur Sozialauswahl hinwegsetzen.
Das entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im Fall eines Werkzeugmachers aus Nordrhein-Westfalen, bei dem es um die Sozialauswahl nach der Insolvenz eines Automobi
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