29.09.2017 - Kategorie "Insolvenzverfahren"

SolarWorld AG: Gläubigerversammlung am 11. Oktober 2017

Insolvenz Solar World: Anmeldung der Forderungen aus den Anleihen zur Insolvenztabelle

Gläubigerversammlung am 11. Oktober 2017 und Anmeldung der Forderungen aus den Anleihen zur Insolvenztabelle


Das Amtsgericht Bonn hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SolarWorld AG für den 11. Oktober 2017 um 10 Uhr eine nicht öffentliche Gläubigerversammlung einberufen.


Die G&P GmbH & Co. KG sowie Rechtsanwalt Alexander Elsmann werden in ihrer Eigenschaft als gemeinsame Vertreter aller Anleihegläubiger an der Gläubigerversammlung teilnehmen, die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen und insbesondere das Stimmrecht ausüben. Trotz intensiver Bemühungen gewährt das Amtsgericht Bonn kein Gastrecht für Anleihegläubiger, sodass Anleihegläubiger zur Gläubigerversammlung nicht zugelassen werden. Medienvertreter werden ebenso nicht zu der Versammlung zugelassen werden. Die gemeinsamen Vertreter werden im Anschluss an die Versammlung den Anleihegläubigern Bericht erstatten.

 

Darüber hinaus hat das Amtsgericht Bonn sämtliche Gläubiger der SolarWorld AG dazu aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für die Anleihegläubiger sind alleine und nur die gemeinsamen Vertreter auf Grund der Regelung von § 19 Abs. 3 SchVG berechtigt, diese Anmeldung vorzunehmen. Die G&P GmbH & Co. KG und Rechtsanwalt Alexander Elsmann werden die Forderungen aller Anleihegläubiger bestehend aus den Nominalbeträgen der Unternehmensanleihen zzgl. aufgelaufener Zinsen bis zur Insolvenzeröffnung zur Tabelle anmelden. Vom einzelnen Anleihegläubiger ist diesbezüglich nichts zu veranlassen und es besteht kein Handlungsbedarf.

 

Die gemeinsamen Vertreter werden die Anleihegläubiger der SolarWorld AG über die weiteren Entwicklungen informieren und stehen für Rückfragen, insbesondere unter solarworld@onesquareadvisors.com bzw. info@rechtsanwalt-elsmann.de zur Verfügung.

 


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